Der Bodenrichtwert (BRW)

Baurechtsanalyse München

Was ist der Bodenrichtwert ?

Seit 1956 gibt es in Deutschland keinen geschlossenen Grundstücksmarkt mit gesetzlichen Preisvorgaben für Grund und Boden, sondern es gilt das freie Preisgefüge des Marktes. Der Bodenrichtwert ist also keine Preisvorgabe, sondern er gibt Auskunft über die Markt- und Preisentwicklung für Grundstücke in der Vergangenheit.

Wo erhält man Auskunft über den aktuellen BRW ?

Gegen eine Gebühr von EUR 25,- bis EUR 35,- erteilen die jeweiligen zuständigen Gutachterausschüsse Auskunft.

Wie kommt der Bodenrichtwert zustande ?

Den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegt laut Baugesetzbuch die Einrichtung und Unterhaltung von Gutachterausschüssen. Diese erhalten von jeder notariellen Kaufurkunde einer Immobilie eine Abschrift und erstellen eine Kaufpreissammlung sowie eine statistische Auswertung. Die Gutachterausschüsse sind verpflichtet, die Ergebnisse spätestens alle zwei Jahre von Jahren mit gerader Jahreszahl zu veröffentlichen. Es sind dabei Richtwertzonen zu bilden, die Grundstücke beinhalten, die nach Art und Maß der Nutzung übereinstimmen. Es ist der Mittelwert anzugeben und er gilt für unbebaute Grundstücke. In München z.B. wird der BRW alle zwei Jahre veröffentlicht, mit Stichtag 31.12. eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl, also z.B. 2006, 2008, 2010 usw. Veröffentlicht wird der Wert dann nach statistischer Auswertung einige Monate später.

Was sagt der BRW aus ?

Der BRW mit Stichtag 31.12.2010 wird wahrscheinlich im März oder April 2011 publiziert werden und berichtet über die durchschnittlichen Verkaufspreise von Grundstücken im Zeitraum vom 01. Januar 2009 bis zum 31.12.2010. Beispiel: für einen gewissen Bereich X lautet der BRW EUR 850,- / 0,6 W. Nicht berücksichtigt wird die Mikrolage, ob laut oder leise z.B., wohl aber die Baudichte auf dem Grundstück und die Nutzung: 0,6 W bedeutet, der BRW von EUR 850,- gilt für Grundstücke in der betreffenden Richtwertzone, bei einer Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,6 (diese bedeutet aber nicht, dass in dem betreffenden Bereich ein generelles Baurecht für eine GFZ von 0,6 gilt) und bei Wohnnutzung. Die Rechnung Grundstücksgröße in m² x BRW = Kaufpreis ist nicht richtig! Es muss die mögliche Baudichte des Vergleichsgrundstückes berücksichtigt werden. Für die Umrechnung nach Dreisatz stellt der Gutachterausschuss entsprechende Umrechnungskoeffizienten zur Verfügung oder sie werden nach Formel des BauGB berechnet. Weitere zusätzliche Faktoren fließen dann noch ein, bevor das Endergebnis der Bewertung feststeht. Wichtig ist hier u.a. die Marktanpassung, da der BRW ja mehr oder weniger ein „historischer“ Wert ist und in Zeiten intensiverer Marktbewegungen der Bewertungsstichtag nicht richtig abgebildet werden würde. Um zu einem korrekten Ergebnis zu kommen, empfiehlt es sich deswegen, den Fachmann zu fragen, z.B. uns. Der Gutachter benennt Ihnen den Wert des Grundstückes, wir sagen Ihnen in einem Minimum-Maximum-Szenario, was für ein Kaufpreis für Ihr Grundstück bezahlt werden wird.