Münchner Immobilien Brief

Sehr geehrte Damen und Herren,

dies ist die erste Ausgabe unseres Münchner Immobilien Briefs. Künftig erscheint der einmal im Monat. Wir möchten Sie auf dem Laufenden halten über Neuigkeiten, Fakten und Trends, kurzgesagt über Wissenswertes rund um die Immobilie – vor allem in Hinblick auf den Immobilienmarkt in der Metropolregion München. Kurz und knapp, informativ und verlässlich.

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat für viel Wirbel gesorgt. Was diese Neuregelung für Sie als Immobilienbesitzer und vor allem als Vermieter bedeutet, erfahren Sie in einem Infobeitrag (mit zwei Formularen zum Download). Unser Geschäftsführer Ingo Gerschlauer ist 70 geworden. Als er vor 46 Jahren sein Unternehmen gründete, sah der Münchner Immobilienmarkt noch ganz anders aus. Im Laufe der Jahre hat er ungewöhnliche Objekte verkauft und ungewöhnliche Menschen getroffen. Mehr dazu in einem Interview. Es ist noch nicht so lange her, da legte der Münchner Immobilienmarkt in den Sommermonaten eine Atempause ein. Das ist vorbei. Heute ist das ganze Jahr über Saison. Lesen Sie, was das für Sie als Käufer oder Verkäufer bedeutet.

Haben Sie Vorschläge, Wünsche, Anregungen? Wir freuen uns über Ihre Mail an: mail@gerschlauer.de. Viel Vergnügen beim Lesen wünscht

Ingo Gerschlauer und sein Team

„Wir haben wirklich bei null angefangen…“ –
Ingo Gerschlauer im Gespräch

 

Er gehört zu den erfahrensten Maklern in München: Ingo Gerschlauer. Gerade ist er 70 geworden, vom Ruhestand ist keine Rede. Zeit für ein Gespräch.

Münchener Immobilien Brief: Wie war das damals, als Sie 1972 Ihr Unternehmen gegründet haben? Wie haben Sie persönlich angefangen?

Ingo Gerschlauer: „Damals war der Beruf des Immobilienmaklers noch völlig ungeregelt. Es gab keine spezielle Ausbildung. Ich selbst habe den Beruf des Baukaufmanns gelernt. Aber damit war ich kaum auf die Tätigkeit als Makler vorbereitet. Ich musste mir alles nach und nach selbst erarbeiten und aus meinen Erfahrungen lernen. Als ich anfing, hatte ich gerade meine Familie gegründet. Damit wir finanziell über die Runden kamen, musste ich nebenher noch jobben.“

MIB: Wie war die Situation in München, im Vergleich zu heute?

Ingo Gerschlauer: „Ausgerechnet 1972 hatten wir in München eine regelrechte Krise im Immobiliengeschäft. Der Verkauf war äußerst schwierig. Es gab ein Überangebot an Objekten. In Neuperlach war ja ein ganzer Stadtteil „auf der grünen Wiese“ entstanden, und dort wurde weiter gebaut. Außerdem gab es unzählige Wohnungen am Olympiapark, nicht nur das Olympische Dorf, in dem die Sportler untergebracht waren. Nach der Olympiade fanden viele dieser Objekte keine Käufer. Es war einfach zu viel gleichzeitig gebaut worden.“

MIB: Was war das ungewöhnlichste Objekt, das Sie vermakelt haben?

Ingo Gerschlauer: „Ein freistehendes Ferienhaus am Westufer des Gardasees, in der Nähe der Ortschaft Gargnano. Dabei handelte es sich um einen Turm, bestehend aus dem Erdgeschoss und drei Obergeschossen. Die Grundfläche war so klein, dass sich in jeder Etage jeweils nur ein einziger Raum befand: Im Erdgeschoss das Wohnzimmer, zwei Etagen für je ein Schlafzimmer und eine Etage für Bad und WC. Das Treppenhaus war ziemlich schmal. Das Objekt war wirklich etwas Einzigartiges. Allerdings war es wirklich nur als Ferienhaus geeignet.“

MIB: Sicher gab es auch das eine oder andere kuriose Vorkommnis. Können Sie uns von einem erzählen?

Ingo Gerschlauer: „Eines Tages kam ohne Anmeldung ein topgekleideter, gut aussehender Italiener in unser Büro. Ihm war meine Firma von der Industrie- und Handelskammer empfohlen worden. Er wollte fragen, ob wir nicht zusammenarbeiten könnten. Das Bemerkenswerte: Er kam von der Firma Fininvest. Die gehörte Silvio Berlusconi, der erst viele Jahre später in die Politik ging. Ich wurde eingeladen, mir verschiedene Objekte in Porto Cervo auf Sardinien anzusehen. So flog ich dorthin und war beeindruckt von dem ungeheuren Luxus. Damals war Porto Cervo eines der teuersten Pflaster überhaupt. Und der Mitarbeiter, der uns aufgesucht hatte, entpuppte sich als die rechte Hand von Berlusconi. Doch aus der Zusammenarbeit wurde nichts. Denn damals gab es für diese Immobilien kaum Interessenten in Deutschland.“

MIB: Wie hat sich das Geschäft im Laufe der Jahre verändert?

Ingo Gerschlauer: „Nach dem Preisrutsch 1972 sind die Preise in München alle vier, fünf Jahre relativ gleichmäßig nach oben gegangen. Und dann haben sie wieder etwas nachgegeben. Allerdings nie so sehr, dass sie jemals auf das alte Niveau gesunken wären. Auf lange Sicht sind die Preise also kontinuierlich gestiegen.

Das hat sich in den letzten Jahren allerdings geändert. Die Preise haben stark angezogen. Es sieht so aus, als hätten sie jetzt ein Niveau erreicht, auf dem sie gewissermaßen eingefroren sind. Das gilt besonders für das Stadtgebiet München, vor allem die Innenstadt. Im Umland gibt es mitunter durchaus noch Luft nach oben. Dabei hat das Umland, gerade in den letzten ein, zwei Jahren erheblich aufgeholt. Einzelne Regionen wie etwa Starnberg haben das Münchner Preisniveau sogar übertroffen.“

MIB: Wenn Sie die Geschichte von Gerschlauer Immobilien betrachten: Worauf sind Sie besonders stolz?

Ingo Gerschlauer: „Wir haben wirklich bei null angefangen und sind im Laufe der Jahre zu einem der führenden Immobilienvermittler in der Metropolregion München geworden. Hier ist kein anderes Makler-Unternehmen länger am Markt als wir, zumindest kein reines Makler-Unternehmen.“

MIB: Was wünschen Sie sich für die Zukunft?

Ingo Gerschlauer: „Dass sich der Markt wieder normalisiert. Im Moment haben wir einen ausgeprägten Verkäufermarkt. Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei weitem. Ich hoffe, dass das wieder etwas ins Gleichgewicht kommt. Außerdem wünsche ich mir, dass die Preise nicht noch weiter steigen. Wohnraum darf nicht unbezahlbar werden. Das gilt vor allem für das Stadtgebiet München.“

 

 

Ingo Gerschlauer gross
Datenschutz 2

Speichern – schützen – löschen.
Was Sie als Vermieter über die neue Datenschutz-Grundverordnung wissen müssen

Die Datenschutz-Grundverordnung ist jetzt seit gut einem Monat in Kraft. Doch noch immer sind viele verunsichert, ob sie alles richtig machen. Immerhin drohen saftige Strafen. Und die Materie ist ziemlich unübersichtlich.

Als Kunde von Gerschlauer können Sie sich darauf verlassen, dass alles im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung geschieht. Ob als Eigentümer, Vermieter oder Kaufinteressent. Ihre Daten sind bei uns sicher. Es geschieht nur das, wozu Sie Ihre Zustimmung erteilen. Schon in der Vergangenheit hat Gerschlauer den Datenschutz sehr ernst genommen und ist daher für dieses etwas komplizierte Regelwerk gut gewappnet.

Auch Privatvermieter müssen DS-GVO beachten

Was viele aber nicht wissen: Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nicht nur für Firmen. Auch wenn Sie privat eine Wohnung vermieten, müssen Sie die Bestimmungen beachten. Und das heißt zunächst einmal: Alle personenbezogenen Daten (wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Bankverbindung, Verbrauchsdaten) dürfen Sie nicht mehr einfach so nach Belieben erheben, verarbeiten oder weitergeben. Vielmehr brauchen Sie dafür einen stichhaltigen Grund.

Für Vermieter gibt es allerdings eine ganze Reihe von guten Gründen, Daten ihrer Mieter oder Mietinteressenten zu nutzen. Das gilt erstens für alle Angaben, die sich aus dem Mietvertrag ergeben. Sie haben Pflichten, denen müssen Sie nachkommen. Dazu brauchen Sie Daten. Erstellen Sie beispielsweise die Nebenkostenabrechnung, benötigen Sie dafür mehrere personenbezogenen Daten, vor allem Verbrauchsdaten. Ähnliches gilt, wenn Sie einen Handwerker beauftragen. Damit kommen Sie Ihrer Instandhaltungspflicht nach und müssen Kontaktdaten Ihres Mieters weitergeben.

Und es gibt noch drei weitere Gründe, warum Sie als Vermieter personenbezogene Daten nutzen dürfen:

  • Sie haben ein „berechtigtes Interesse“ an den Daten: Dies betrifft vor allem Angaben von Mietinteressenten, zum Beispiel im Rahmen einer Selbstauskunft.
  • Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Daten zu nutzen, zu speichern oder weiterzugeben (z.B. Vermieterbescheinigung nach dem Bundesmeldegesetz).
  • Die Person, deren Daten Sie verarbeiten, hat dem zugestimmt.

Daten, für die Sie die Zustimmung Ihres Mieters brauchen

Für alle Daten, die Sie ohnehin verarbeiten dürfen – oder sogar müssen, brauchen Sie die Zustimmung Ihres Mieters nicht. Die kann sogar nachteilig sein. Wenn Sie etwa für die Selbstauskunft von Mietinteressenten eine Zustimmungserklärung unterzeichnen lassen, so ist die nicht viel wert. Denn eine solche Zustimmung muss immer freiwillig erfolgen. Und sie kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Das heißt: Die Daten in der Selbstauskunft sollten Sie erheben, weil Sie ein „berechtigtes Interesse“ daran haben. So dürfen Sie überprüfen, ob sich ein Interessent die Wohnung leisten kann. Oder wie viele Personen in seinem Haushalt wohnen. Oder ob er plant, sich ein Haustier anzuschaffen.

Bei Angaben, die nicht zwingend erforderlich sind, sondern Ihnen und Ihrem Mieter das Leben erleichtern (Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefonnummern) brauchen Sie die Zustimmung Ihres Mieters, und zwar schriftlich. In dieser Zustimmungserklärung muss der Hinweis enthalten sein, dass der Mieter freiwillig zustimmt und die Erlaubnis jederzeit zurückziehen kann. Wenn Sie nicht wissen, ob die Daten wirklich zwingend erforderlich sind: Im Zweifel holen Sie die Erlaubnis ein.

Ein Muster für eine Zustimmungs-Erklärung finden Sie hier

Auf Anfrage alle Daten offenlegen

Wenn Ihr Mieter das möchte, müssen Sie ihm offenlegen, über welche Daten Sie von ihm verfügen, wie Sie die nutzen und an wen Sie die womöglich weitergeben. Gibt es für Ihre Nutzung keine stichhaltigen Gründe (die wir oben genannt haben), kann er von Ihnen verlangen, die Daten zu löschen. Das gilt auch für Daten, für die er eine Zustimmungserklärung abgegeben hat. Denn diese Zustimmung kann er ja jederzeit widerrufen. Nur Daten, die Sie aus einem der anderen drei Gründe nutzen, sind unantastbar.

Darüber hinaus gilt der Grundsatz: Sie dürfen keine Daten weitergeben, ohne dass Ihr Mieter dies weiß. Ausgenommen davon sind „Berufsgeheimnisträger“ Wie Anwälte oder Steuerberater. Ansonsten aber müssen Sie den Mieter über die Weitergabe der Daten informieren, über den Zweck und die Dauer der Speicherung.

Daten schützen und löschen

Sie müssen dafür sorgen, dass die Daten nicht in falsche Hände geraten. Auf Ihrem Computer müssen Sie entsprechende Schutzsoftware installieren. Und wenn Sie Daten weitergeben (etwa an den Messdienst oder den Hausmeister), so muss sich der Betreffende verpflichten, die Daten genauso sorgsam zu behandeln. Auch dafür brauchen Sie eine schriftliche Vereinbarung. Messdienste haben dafür in der Regel Standarderklärungen vorbereitet.

Zu einem sorgsamen Umgang gehört auch, dass alle Daten gelöscht werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Zur Sicherheit Daten einfach mal archivieren, das dürfen Sie jetzt nicht mehr. Nicht einmal wenn es sein könnte, dass Sie die Daten später noch einmal brauchen. Dabei müssen Sie eine wichtige Einschränkung beachten: Für Daten und Dokumente gibt es Aufbewahrungsfristen. Steuerrelevante Belege für das Finanzamt müssen Sie zehn Jahre lang aufbewahren, Mietverträge sicherheitshalber auch. Übergabeprotokolle drei Jahre – nach Ende des Mietverhältnisses. Für Vermieter besonders wichtig: Solange eine Widerspruchsfrist läuft (z.B. ein Jahr für die Abrechnung der Nebenkosten oder der Kaution), dürfen Sie die Daten nicht löschen. Danach müssen Sie es tun. Aber Achtung! Die Belege müssen Sie (für das Finanzamt) aufbewahren! Wie erwähnt: Zehn Jahre.

Sie müssen dokumentieren, wie Sie mit den Daten umgehen

Es ist noch nicht geklärt, ob Privatvermieter ein Verzeichnis über ihre Datenverarbeitung anlegen müssen. In diesem Verzeichnis halten Sie alles fest, was für den Umgang mit personenbezogenen Daten wichtig ist: Wer für die Datenverarbeitung verantwortlich ist (in der Regel Sie als Vermieter), zu welchem Zweck Sie die Daten erheben und wie lange, welche Personen Zugriff auf die Daten haben und welche Maßnahmen Sie ergriffen haben, um die Daten zu schützen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, legen Sie so ein Verzeichnis an. Es hilft Ihnen auch, wenn vom Mieter oder von Behörden Anfragen kommen.

Ein Formular für Verzeichnis zur Datenverarbeitung finden Sie hier .

 

Ferienzeit immobilie verkaufen

Immobilien (ver)kaufen in der Ferienzeit

Noch vor einigen Jahren ging es in der Urlaubszeit im Immobiliengeschäft recht ruhig zu. Das hat sich geändert. Jetzt werden die Objekte das ganze Jahr über gekauft und verkauft. Es ist sozusagen durchgängig Saison. Und es kann durchaus vorkommen, dass der August zu den umsatzstärksten Monaten gehört. Daher empfiehlt es sich, auch diese Zeit zu nutzen – ob Sie nun kaufen oder verkaufen möchten. Als Kunde von Gerschlauer können Sie entspannt in den Urlaub fahren, wir kümmern uns um Ihr Anliegen und halten Sie auch auf dem Laufenden, wenn Sie verreist sind. Ganz nach Ihren Wünschen. Es wäre doch schön, wenn Sie kurz nach Ihrem Urlaub beim Notar den Kauf- bzw. Verkaufsvertrag unterzeichnen könnten.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

*Pflichtfelder

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Angaben und Daten streng vertraulich. In keinem Fall geben wir diese an Dritte weiter.