Münchner Immobilien Brief

Hochsommer, Urlaubszeit, Rekordhitze, da haben sicher viele eher ans Verreisen oder an den nächstgelegenen Badesee als an den auch ein wenig überhitzten Münchner Immobilienmarkt gedacht. Doch jetzt, nachdem die Hitze vorbei ist und die Ferienzeit zu Ende geht, denkt man mit etwas kühlerem Kopf wieder vermehrt daran, Wohnungen zu besichtigen, zu verkaufen und zu kaufen. Sollten Sie also eine Immobilie kaufen, verkaufen oder besichtigen wollen: Jetzt ist durchaus ein geeigneter Zeitpunkt. Wir helfen Ihnen gerne. Mit unserem Know-how und unserer Erfahrung in der Metropolregion München. Auch wenn Sie selbst im Urlaub sind, kümmern wir uns um Ihr Anliegen und halten Sie auf dem Laufenden.

In diesem Newsletter erfahren Sie, worauf sich Immobilienbesitzer einstellen müssen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Form der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Und wir schauen uns an, wie Sie sich in der Urlaubszeit vor Einbrechern schützen können. Haben Sie Vorschläge, Wünsche, Anregungen für weitere Themen? Wir freuen uns über Ihre Mail (an: mail@gerschlauer.de). Viel Vergnügen beim Lesen wünscht

Ingo Gerschlauer und sein Team

So schützen Sie sich gegen Einbrecher

In der Urlaubszeit haben die Einbrecher Hochsaison, wird immer wieder gewarnt. Doch so ganz stimmt das nicht. Zwar sind viele Häuser und Wohnungen während der Ferien für Tage oder Wochen nicht bewohnt. Das senkt für Eindringlinge das Risiko, ertappt zu werden. Doch die polizeiliche Statistik lässt keinen Zweifel: Einbrecher bevorzugen die kalte, dunkle Jahreszeit. Im Sommer wird weit seltener eingebrochen als in den Wintermonaten.

Und es gibt noch einen Grund, recht gelassen in den Sommerurlaub aufzubrechen: Die Zahl der Einbrüche geht seit Jahren zurück. In Deutschland, aber auch in München, das ohnehin als recht sicheres Pflaster gilt. Allerdings sollte man den Grund für den Rückgang kennen: Die Eigentümer schützen sich immer besser. Mehr und mehr Einbruchsversuche werden erfolglos abgebrochen. Man muss also etwas für seine Sicherheit tun. Schon wenige Maßnahmen reichen aus, das Risiko beträchtlich zu senken.

Alle Hinweise auf Abwesenheit vermeiden

Gerade in der Ferienzeit gilt: Lassen Sie nicht erkennen, dass Sie nicht zu Hause sind. Einen überquellenden Briefkasten, Jalousien, die tagelang nicht hochgezogen werden, oder wenn bei Dunkelheit kein Licht brennt – das sind die Dinge, an die man als erstes denkt. Doch sollten Sie auch den Text Ihres Anrufbeantworters („Wir sind bis 8. September nicht erreichbar…“) überprüfen, ob Sie nicht Informationen preisgeben, die Sie besser für sich behalten. Auch in den sozialen Netzwerken wie Facebook sollten Sie nicht freimütig mitteilen, dass Sie gerade fern von daheim Ihren wohlverdienten Urlaub genießen.

Eine ganz neue Masche: Einbrecher klemmen einen Kunststoffstreifen an die Haus- oder Wohnungstür von möglichen Zielen. Öffnen die Bewohner die Tür, fällt der Streifen heraus. Bleibt er hingegen ein paar Tage dort stecken, ist dies ein Zeichen: Niemand zu Hause. Entdecken Sie so einen Streifen vor Ihrer Tür, sollten Sie die Polizei verständigen. Wahrscheinlich haben Menschen, die es nicht gut mit Ihnen meinen, Ihr Zuhause als Einbruchsziel ins Visier genommen.

Fenster und Türen sichern

Einbrecher dringen durch die schwächsten Stellen ein: Beim Haus sind das meist die Fenster, gerne auch die Kellerfenster und die Terrassentüren. Die sollten entsprechend robust, mit Sicherheitsglas, Sicherheitsbeschlägen und von innen abschließbar sein (was nur dann einen Effekt hat, wenn sie auch abgeschlossen sind). Machen Sie es sich grundsätzlich zur Angewohnheit: Wenn sich niemand im Raum befindet, werden Fenster und Türen geschlossen – auch wenn sie gekippt sind. Zusätzlichen Schutz bietet eine Fensteraushebesicherung.

Bei einer Wohnung kommen die Einbrecher meist durch die Wohnungstür. Daher ist es am wichtigsten, diese Schwachstelle abzusichern. Eine geprüfte Sicherheitstür, die von einer Fachfirma montiert wird, bietet exzellenten Schutz. Fenster und Balkontüren sollten Sie daraufhin überprüfen, ob sie von außen erreicht werden können. Das betrifft fast alle Erdgeschosswohnungen, manche Fenster und Balkone lassen sich aber auch von Nachbargebäuden oder Nebengebäuden, einem Baugerüst oder einer Garage erreichen. Dann sollten Sie diese Schwachstellen ebenfalls absichern – wie im vorigen Absatz beschrieben.

Bewegungsmelder, Überwachungskameras und Alarmanlagen

Befinden sich in Ihrem Haushalt besondere Wertsachen, verlangt die Versicherung, dass eine Alarmanlage installiert wird. Dabei sollten Sie wissen: Die allermeisten Alarme, die ausgelöst werden, sind Fehlalarme. Auch ist die abschreckende Wirkung begrenzt. Manchmal bewirken sie sogar das Gegenteil. Versierte Einbrecher deuten sie als Hinweis: Hier ist etwas zu holen. Ähnliches gilt für Überwachungskameras. Einbrüche lassen sich damit kaum verhindern. Allenfalls bei den Ermittlungen können die Aufnahmen nützlich sein. Was hingegen durchaus Einbrecher vertreiben kann: Bewegungsmelder, die so geschickt montiert sind, dass sie die dunklen, unübersichtlichen Stellen, in denen Einbrecher Deckung suchen, in helles Licht tauchen.

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Neue Grundsteuer kommt

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist verfassungswidrig. Doch was heißt das für Sie als Immobilienbesitzer? Müssen Sie sich auf höhere Kosten einstellen? Müssen Sie vielleicht sogar Steuern nachzahlen? Dürfen Sie bei der nächsten Abrechnung der Nebenkosten die Grundsteuer noch auf den Mieter umlegen?

Zunächst einmal heißt es: abwarten. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2019 eine neue Regelung erlassen, die den Anforderungen der Verfassungsrichter entspricht. Doch das heißt noch lange nicht, dass dann sofort der neue Satz zu zahlen ist. Vielmehr haben die Kommunen (die die Grundsteuer ja erheben) bis zu fünf Jahre Zeit, die Steuer neu festzusetzen – wohlgemerkt fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes. Die alten Steuersätze könnten also noch bis Ende 2024 gelten. Und die neuen gelten nicht rückwirkend. Also nachzahlen müssen Sie nichts.

Auch für Ihre Nebenkostenabrechnung ändert sich erst einmal nichts. Die Grundsteuer dürfen Sie weiterhin auf Ihre Mieter umlegen. Zwar gibt es Forderungen, die Mieter künftig davon auszunehmen. Doch das Urteil des Verfassungsgerichts ändert daran gar nichts. Sie dürfen so abrechnen wie bisher.

Wie die neue Grundsteuer aussehen wird, darüber kann nur spekuliert werden. Im Gespräch sind unterschiedliche Modelle, die mitunter recht kompliziert sind. Es zeichnet sich jedoch ab, dass unbebaute Grundstücke, Baulücken und Brachflächen höher besteuert werden, während für bebaute Grundstücke mit mehreren Wohnungen die Steuer sogar fallen könnte. Für Immobilienbesitzer wäre das nicht die schlechteste Nachricht. Doch ob das wirklich so kommt, ist noch völlig offen.

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