Verlängerung der Mietpreisbremse
Ob sie wirklich geeignet ist, für moderate Mieten zu sorgen oder nicht vielmehr den gegenteiligen Effekt hat, ist unter Experten umstritten. Und doch: Die Mietpreisbremse bleibt - zumindest vorerst. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Regelung um vier Jahre zu verlängern, bis Ende 2029. Die Einigung der Koalition war nicht einfach, doch nun ist klar: In angespannten Wohnungsmärkten wie München gilt bei Neuvermietung weiterhin die Anforderung: Die neu vereinbarte Miete darf nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Dabei sollen neuere Gebäude weiterhin ausgenommen bleiben, sofern sie nach dem 30. September 2014 erstmalig vermietet wurden. Ursprünglich sollte die Mietpreisbremse auf jüngere Bestandsgebäude ausgeweitet werden. Dieser Plan ist nicht Teil des aktuellen Entwurfs. Allerding hat die Justizministerin weiteren Gesprächsbedarf signalisiert, so dass sich hier noch etwas ändern könnte.
Dabei sollen neuere Gebäude weiterhin ausgenommen bleiben, sofern sie nach dem 30. September 2014 erstmalig vermietet wurden. Ursprünglich sollte die Mietpreisbremse auf jüngere Bestandsgebäude ausgeweitet werden. Dieser Plan ist nicht Teil des aktuellen Entwurfs. Allerding hat die Justizministerin weiteren Gesprächsbedarf signalisiert, so dass sich hier noch etwas ändern könnte.
Weitere Neuerungen geplant
Der Bundesrat bringt ergänzend eine Neuregelung ein: Wenn ein Bundesland weiterhin ein Gebiet als "angespannten Wohnungsmarkt" einstuft, muss künftig begründet werden, welche Maßnahmen bisher ergriffen wurden - und warum die Mietpreisbremse dort weiterhin notwendig ist. Damit soll auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2019 Rechnung getragen werden, mit dem die Mietpreisbremse für rechtmäßig erklärt wurde.
Im Gespräch sind zudem schärfere Regeln für Indexmieten, möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen. Ziel der Bundesregierung ist es, Preissteigerungen besser kontrollieren zu können - besonders in Ballungszentren wie München sieht die Regierung Handlungsbedarf.
Im Gespräch sind zudem schärfere Regeln für Indexmieten, möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen. Ziel der Bundesregierung ist es, Preissteigerungen besser kontrollieren zu können - besonders in Ballungszentren wie München sieht die Regierung Handlungsbedarf.

Was bedeutet das für Vermieter?
Die geplante Verlängerung bringt keine grundlegende Reform -sie verlängert erst einmal nur den Status quo. Doch ist es die erklärte Absicht, hier noch nachzusteuern. Wenn Sie vermieten, zumal in München, bleibt es wichtig, sich regelmäßig über aktuelle Vorgaben zu informieren. Wir stehen Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.
