Steuerliche Vorteile bei Immobilieninvestments

Mit Abschreibung (AfA) Steuern sparen und Vermögen aufbauen

Eine Immobilie als Kapitalanlage bietet nicht nur laufende Mieteinnahmen und langfristige Wertentwicklung – sie bringt auch attraktive steuerliche Vorteile. Besonders interessant für Kapitalanleger ist die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA).

Durch die Abschreibung können Eigentümer einen Teil des Immobilienwertes jährlich steuerlich geltend machen und so ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren.

Damit wird ein Immobilieninvestment nicht nur zur Vermögensanlage, sondern auch zu einem effizienten Instrument zur Steueroptimierung.
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Was bedeutet AfA?

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es Kapitalanlegern, den Gebäudeanteil einer Immobilie über viele Jahre steuerlich abzuschreiben.

Da sich Gebäude im Laufe der Zeit abnutzen, erkennt der Gesetzgeber diese Wertminderung steuerlich an. Eigentümer können daher jährlich einen festen Prozentsatz des Gebäudeanteils steuerlich geltend machen.

Bei Neubauimmobilien beträgt die Abschreibung in der Regel:

3 % pro Jahr

Das bedeutet:
  • Abschreibung über rund 33 Jahre möglich
  • Jährliche steuerliche Entlastung
  • Reduzierung des zu versteuernden Einkommens

Wichtig ist dabei: Nur der Gebäudeanteil wird abgeschrieben – nicht der Grundstückswert.
In besonderen Fällen sind Abschreibungen bis zu 5 % möglich.
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Beispiel einer Abschreibung

Beispiel:

Kaufpreis Wohnung: 280.000 €
Gebäudeanteil: 80 % = 224.000 €

Jährliche AfA:

3 % von 224.000 € = 6.720 €

Diese 6.720 € können jedes Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

Bei einem persönlichen Steuersatz von beispielsweise 35 % ergibt sich eine Steuerersparnis von:

ca. 2.350 € pro Jahr

Damit reduziert sich die tatsächliche monatliche Belastung deutlich.

Weitere steuerlich absetzbare Kosten

Neben der Abschreibung können Kapitalanleger häufig weitere Kosten steuerlich geltend machen.

Dazu gehören zum Beispiel:
  • Darlehenszinsen
  • Notar- und Grundbuchkosten
  • Hausverwaltungskosten
  • Reparaturen und Instandhaltung
  • Versicherungen
  • Kontoführungsgebühren
  • Fahrtkosten zur Immobilie
  • Steuerberatungskosten

Diese Kosten können zusätzlich zur Abschreibung angesetzt werden und erhöhen die steuerliche Entlastung.

Steuerersparnis als wichtiger Bestandteil der Kalkulation

Viele Kapitalanleger unterschätzen die steuerlichen Vorteile einer Immobilie.

In der Praxis kann die Steuerersparnis einen erheblichen Teil der monatlichen Belastung ausgleichen. Dadurch wird ein Immobilieninvestment häufig deutlich attraktiver als es auf den ersten Blick erscheint.

Gerade bei Neubauimmobilien spielt die AfA eine wichtige Rolle bei der langfristigen Kalkulation.

Neubau besonders interessant

Neubauimmobilien bieten besonders attraktive Abschreibungsmöglichkeiten.

Durch den hohen Gebäudeanteil ist die jährliche Abschreibung häufig entsprechend hoch. Gleichzeitig entstehen in den ersten Jahren meist nur geringe Instandhaltungskosten.

Das macht Neubauten besonders interessant für Anleger, die eine planbare und langfristige Kapitalanlage suchen.

Langfristiger Vermögensaufbau mit steuerlicher Unterstützung

Ein Immobilieninvestment verbindet mehrere Vorteile:
  • Mieteinnahmen
  • Wertentwicklung
  • Tilgung durch den Mieter
  • Steuerersparnis
Diese Kombination macht Immobilien zu einer besonders nachhaltigen Form des Vermögensaufbaus.

Während die Immobilie langfristig an Wert gewinnen kann, profitieren Eigentümer gleichzeitig jedes Jahr von steuerlichen Vorteilen.

Individuelle Berechnung sinnvoll

Jede Kapitalanlage ist individuell. Die steuerlichen Vorteile hängen unter anderem ab von:
  • persönlichem Einkommen
  • Steuersatz
  • Finanzierung
  • Kaufpreis
  • Gebäudeanteil
Eine individuelle Berechnung zeigt schnell, welche steuerlichen Vorteile möglich sind.

Rechtlicher Hinweis

Die dargestellten steuerlichen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche Beratung. Für die Beurteilung Ihrer persönlichen steuerlichen Situation empfehlen wir die Abstimmung mit einem Steuerberater.

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