Grillen und BBQ in München

Wenn das Wetter mitspielt, wird in Gärten, auf Balkonen und Terrassen bis in den Herbst hinein gegrillt und Freunde werden zum Barbecue geladen. Eine schöne Sache, doch für die Nachbarn und Anwohner ist es nicht besonders angenehm, wenn Rauch und der Geruch von gegrilltem Fleisch, Steckerlfisch oder Gemüse herüberzieht. Und so heißt es: Rücksicht nehmen, es mit dem Grillen nicht übertreiben und sich gegen Brandgefahr wappnen.

Dürfen Sie grillen?

Grundsätzlich ist Grillen auf Privatgrundstücken und Balkonen erlaubt – allerdings mit weitreichenden Einschränkungen:
  • Es darf nicht zu oft gegrillt werden und auch nicht zu lange. Dabei kommt es auf das Ausmaß der Belästigung für die Nachbarschaft an. Mehr dazu gleich.
  • Es muss „fachgerecht“ gegrillt werden. Der Grill ist so zu benutzen, dass keine unnötigen Gefahren oder Schäden für Nachbarn, Gebäude oder Umwelt entstehen.
  • Ist das Grillen durch die Hausordnung untersagt, müssen Sie sich daran halten. Es gibt kein „Recht auf Grillen“. Die Hausordnung kann auch regeln, wo, wie oft und wie lange (z.B. bis 21 Uhr) gegrillt werden darf.
  • Ein Grillverbot muss nicht ausdrücklich in der Hausordnung stehen. Die Eigentümergemeinschaft kann dies auch durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung erlassen (Landgericht München, Urteil vom 10. Januar 2013, Az. 36 S 8058)
Foto Dürfen Sie grillen?

Wie oft dürfen Sie grillen?

Es gibt keine klaren Regelungen und auch keine kommunalen Vorgaben der Stadt München, wie häufig und wie lange Sie den Grill anwerfen dürfen. Das bedeutet aber keineswegs, dass Sie nach eigenem Ermessen grillen dürfen. Vielmehr kommt es auf das Ausmaß der Beeinträchtigung an. Und wenn die Rauchschwaden direkt von Ihrem Balkon in die Nachbarwohnung ziehen, so kann Ihnen das Grillen ganz verboten werden – egal, was in der Hausordnung steht. Maßgeblich ist § 906 Abs. 1 BGB, nach dem „die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß“ nur dann gestattet ist, wenn „die Benutzung“ der Nachbarwohnung „nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt“ ist.
Eine gewisse Orientierung erlauben die zahlreichen Gerichtsurteile, die jedoch eine erstaunliche Bandbreite zeigen. So hat das Bayerische Oberste Landgericht sechs- bis zehnmaliges Grillen (je nach Art und Umfang) gestattet (Urteil vom 18. März 1999, Az. 2 Z BR6/99), während das Amtsgereicht Schöneberg (in Berlin) es für zulässig erklärt hat, 20 bis 25 Mal im Jahr für jeweils zwei Stunden den Grill anzuwerfen (Urteil vom 2. Oktober 2007, Az. 3 C 14/07)! Für Münchner Verhältnisse sind die Vorgaben besonders interessant, die das Landgericht München I in einem aktuellen Urteil am 1. März 2023 formuliert hat (Az. 1 S 7620/22 WEG). Demnach darf ein Eigentümer viermal im Monat grillen – jedoch auf keinen Fall an zwei aufeinanderfolgenden Wochenend- oder Feiertagen. Samstags und sonntags grillen, das geht nicht. Wer sich hartnäckig darüber hinwegsetzt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro, befanden die Richter.
Wer ein Grillfest plant, kann die Situation dadurch entschärfen, dass er seine Nachbarn vorher informiert – mindestens 24, besser noch 48 Stunden vorher. Manche laden ihre Nachbarn gleich mit ein.


Wie lange dürfen Sie grillen?

Es gibt auch keine einheitliche Regelung, bis wann Sie das Grillen beendet haben müssen. Es gibt Gerichtsurteile, die 21 Uhr als Orientierungsmarke angeben. Die Stadt München erklärt auf ihrer Website, dass eine Grillfeier „in normaler Lautstärke“ sogar bis 22 Uhr erlaubt ist. Immerhin gilt ab 22 Uhr die „Nachtruhe“. Und doch ist es in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Geburtstagsfeiern) zulässig, bis Mitternacht zu grillen! Und das bis zu viermal im Jahr, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 29. Juli 2002, Az. 13 U 53/02).

Fachgerecht grillen

Damit der Grillabend nicht im Nachbarschaftsstreit oder gar mit der Feuerwehr endet, empfiehlt es sich, ein paar Grundregeln zu beachten:
  • Niemals auf dem Boden Feuer machen! Benutzen Sie einen handelsüblichen Grill, den Sie auf ebenem, feuerfester Untergrund aufstellen.
  • Halten Sie Abstand: Lassen Sie genügend Platz zu Fassaden, Holzwänden, Markisen und Nachbars Grundstück. Mindestens 3 Meter.
  • Kein offenes Feuer auf dem Balkon: Mit Holzkohle oder offener Flamme zu grillen sollte hier tabu sein. Verwenden Sie einen Elektro- oder Gasgrill.
  • Verwenden Sie nur zugelassenes Material: DIN-geprüfte Kohle und Anzünder, niemals Spiritus oder Benzin!
  • Lassen Sie den Grill niemals unbeabsichtigt. Vermeiden Sie, dass Kinder oder Haustiere in die Nähe kommen.
  • Reduzieren Sie die Rauchentwicklung: Rauch entsteht durch Fett, Marinade oder Flüssigkeiten, die in die Glut tropfen. Nutzen Sie eine Fettauffangschale, verwenden Sie einen Deckelgrill, tupfen Sie die Marinade ab, bevor Sie das Fleisch auf den Grill legen. Verwenden Sie nur trockene Grillkohle oder Briketts. Nutzen Sie möglichst einen Elektro- oder Gasgrill, denn ie produzieren weniger Rauch.
  • Am Ende die Glut richtig entsorgen: Löschen Sie die Glut vollständig ab. Werfen Sie keine heißen Reste in den Müll!

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