Versicherung von Wärmepumpe und Photovoltaik

Das leistet die Wohngebäudeversicherung
Wärmepumpe und Photovoltaik-Anlage melden
Kostengünstig absichern mit einem Zusatz-Modul
Allerdings lohnt ein genauer Blick auf die Versicherungsbedingungen. Achten Sie außerdem darauf, dass die Versicherungssumme die komplette Erneuerung der Wärmepumpe oder der Photovoltaik-Anlage abdeckt. Die meisten dieser Zusatzversicherungen sehen außerdem eine Selbstbeteiligung in Höhe zwischen 150 und 250 Euro pro Schadensfall vor. Allerdings gibt es auch Tarife, bei denen Sie im Schadensfall gar nichts dazuzahlen müssen.
Doch können Sie diese Versicherung nicht frei wählen, da es sich ja nur um zusätzliche Bausteine für Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung handelt. Prüfen Sie also, ob Ihre Wohngebäudeversicherung ein solches Modul anbietet - und ob die Bedingungen akzeptabel sind. Ist dies der Fall, dann spricht viel dafür, diesen Schutz zu wählen. Er ist nämlich in der Regel günstiger als eine eigenständige Versicherung für Wärmepumpe oder Photovoltaik-Anlage.
Und noch etwas spricht für das Zusatzmodul: Sie haben es nur mit einem Versicherer zu tun und müssen sich nicht mit unterschiedlichen Anbietern herumärgern, die sich womöglich gegenseitig die Verantwortung für einen Schaden zuschieben.

Separate Versicherung
Schließen Sie eine separate Versicherung für Wärmepumpe oder Photovoltaik-Anlage ab, dann kann es passieren, dass es zu Überschneidungen kommt, weil auch die klassischen Schadensfälle, die unter die Wohngebäudeversicherung fallen (Feuer, Sturm, Hagel, Blitz, womöglich Elementarschäden), von der separaten Versicherung gedeckt sind.
In diesem Fall müssen beide Versicherer zahlen - allerdings nur anteilig. Sie teilen sich den Schaden, abhängig von der jeweiligen Versicherungssumme. Sie bekommen also nicht mehr erstattet als den Schaden, der Ihnen entstanden ist. Damit die Sache ordnungsgemäß abgewickelt werden kann, müssen Sie bei beiden Versicherungen die jeweils andere Versicherung angeben. Und im Schadensfall müssen Sie beide Versicherungen informieren.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, in Ihre Spezialversicherung Ausschlussklauseln aufzunehmen für Schäden, die bereits durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt sind. Als Alternative bietet sich eine "Subsidiaritätsklausel" an, die besagt, dass die Versicherung nur zahlt, wenn keine andere Versicherung den Schaden übernimmt.

