Versicherung von Wärmepumpe und Photovoltaik

Lohnt sich das? Ihr Mieter will sein Zuhause nach seinen Vorstellungen umgestalten. Leitungen verlegen, ein Fenster einbauen, einen Raum abteilen. Oder eine Mini-Solaranlage auf dem Balkon aufstellen, ein sogenanntes „Balkonkraftwerk“. Darf er das? Muss er Sie um Erlaubnis fragen? Und dürfen Sie ihm diese Erlaubnis einfach so, ohne Angabe von Gründen verweigern? Wie so oft im Mietrecht kommt das ganz auf die Umstände an.
Foto Das leistet die Wohngebäudeversicherung

Das leistet die Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung benötigt jeder Immobilienbesitzer. Bei Eigentumswohnung ist sie im Rahmen der Gemeinschaftsordnung meist obligatorisch. Die Versicherung ersetzt den Schaden, wenn es brennt, wenn der Blitz einschlägt, bei Explosionen, Rohrbruch, bei Hagel und Sturm (ab Stärke 8). Und sie zahlt auch für Folgeschäden durch Ruß und Löschwasser. Gegen Starkregen, Erdbeben, Überschwemmung und andere „Elementarschäden“ müssen Sie sich im Rahmen der Wohngebäudeversicherung extra versichern. Dafür reicht der „Grundschutz“ nicht aus. Worauf es hier jedoch ankommt: Bei den erwähnten Schadensursachen sind Wärmepumpe und Photovoltaik-Anlage mitversichert. Voraussetzung ist allerdings, dass sie Bestandteil des Gebäudes, also fest damit verbunden sind. Die beliebten „Balkonkraftwerke“ fallen daher nicht unter diesen Versicherungsschutz, sondern unter die Hausratversicherung.
Wichtiger noch: Eine ganze Reihe von Schadensfällen, die bei der Wärmepumpe und der Photovoltaik auftreten können, sind durch die Wohngebäudeversicherung im Allgemeinen nicht gedeckt. Dazu gehören Vandalismus, Diebstahl, Bedienfehler oder die Beschädigung durch Tiere. Herkömmliche Heizungsanlagen sind davon weniger betroffen. Doch für Ihre Wärmepumpe oder Photovoltaik-Anlage sollten Sie diese Risiken gesondert absichern. Es kommt noch etwas hinzu: Wärmepumpen und manche Photovoltaik-Anlagen stehen oft etwas abseits vom Haus, im Hof oder Vorgarten und sind daher besonders gefährdet – ob durch Naturgefahren, Beschädigung oder Diebstahl.

Wärmepumpe und Photovoltaik-Anlage melden

Da eine Wärmepumpe oder Photovoltaik-Anlage den Wert Ihrer Immobilie erhöhen, sollten Sie die Installation unbedingt Ihrer Wohngebäudeversicherung mitteilen. Sonst riskieren Sie, Ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Und durch die Wertsteigerung dürfte sich Ihr Versicherungsbeitrag etwas erhöhen.

Kostengünstig absichern mit einem Zusatz-Modul

Einige Versicherer geben die Möglichkeit, zur bestehenden Wohngebäudeversicherung einen zusätzlichen Schutz für die Wärmepumpe und/oder die Photovoltaik-Anlage dazuzubuchen. Dieses Modul schützt Sie dann vor den angesprochenen Risiken.
Allerdings lohnt ein genauer Blick auf die Versicherungsbedingungen. Achten Sie außerdem darauf, dass die Versicherungssumme die komplette Erneuerung der Wärmepumpe oder der Photovoltaik-Anlage abdeckt. Die meisten dieser Zusatzversicherungen sehen außerdem eine Selbstbeteiligung in Höhe zwischen 150 und 250 Euro pro Schadensfall vor. Allerdings gibt es auch Tarife, bei denen Sie im Schadensfall gar nichts dazuzahlen müssen.

Doch können Sie diese Versicherung nicht frei wählen, da es sich ja nur um zusätzliche Bausteine für Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung handelt. Prüfen Sie also, ob Ihre Wohngebäudeversicherung ein solches Modul anbietet - und ob die Bedingungen akzeptabel sind. Ist dies der Fall, dann spricht viel dafür, diesen Schutz zu wählen. Er ist nämlich in der Regel günstiger als eine eigenständige Versicherung für Wärmepumpe oder Photovoltaik-Anlage.
Und noch etwas spricht für das Zusatzmodul: Sie haben es nur mit einem Versicherer zu tun und müssen sich nicht mit unterschiedlichen Anbietern herumärgern, die sich womöglich gegenseitig die Verantwortung für einen Schaden zuschieben.

Foto Kostengünstig absichern mit einem Zusatz-Modul

Separate Versicherung

Bietet Ihre Wohngebäudeversicherung kein geeignetes Zusatzmodul, so kommt eine separate Versicherung in Frage. Hier haben Sie freie Auswahl und können den Tarif wählen, der für Sie am attraktivsten ist und möglichst viele Risiken abdeckt - so auch bei der Wärmepumpe Bedienfehler und grobe Fahrlässigkeit. Separate Versicherungen sehen in aller Regel eine Selbstbeteiligung vor und sie kosten mitunter deutlich mehr als ein Zusatzmodul.
Schließen Sie eine separate Versicherung für Wärmepumpe oder Photovoltaik-Anlage ab, dann kann es passieren, dass es zu Überschneidungen kommt, weil auch die klassischen Schadensfälle, die unter die Wohngebäudeversicherung fallen (Feuer, Sturm, Hagel, Blitz, womöglich Elementarschäden), von der separaten Versicherung gedeckt sind.
In diesem Fall müssen beide Versicherer zahlen - allerdings nur anteilig. Sie teilen sich den Schaden, abhängig von der jeweiligen Versicherungssumme. Sie bekommen also nicht mehr erstattet als den Schaden, der Ihnen entstanden ist. Damit die Sache ordnungsgemäß abgewickelt werden kann, müssen Sie bei beiden Versicherungen die jeweils andere Versicherung angeben. Und im Schadensfall müssen Sie beide Versicherungen informieren.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, in Ihre Spezialversicherung Ausschlussklauseln aufzunehmen für Schäden, die bereits durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt sind. Als Alternative bietet sich eine "Subsidiaritätsklausel" an, die besagt, dass die Versicherung nur zahlt, wenn keine andere Versicherung den Schaden übernimmt.

Foto Separate Versicherung

Wohngebäudeversicherung wechseln?

Haben Sie eine Wohngebäudeversicherung, die auch bei ihren Standardleistungen nicht besonders attraktiv ist, lohnt es sich darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoller ist, die Wohngebäudeversicherung zu wechseln. Wählen Sie eine, die alle Schäden, auch die Elementarschäden abdeckt und außerdem ein Zusatzmodul für Wärmepumpe und/oder Photovoltaik-Anlage anbietet – nach Möglichkeit ohne Selbstbeteiligung.

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