Gebäudemodernisierungsgesetz
Was kommt auf uns zu?
Lange war es angekündigt worden: Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch „Heizungsgesetz“ genannt, soll in der aktuellen Form abgeschafft werden. Ersetzt wird es durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Die Eckpunkte für das neue Gesetz liegen nun auf dem Tisch. Nach aktuellem Stand soll es bereits zum 1. Juli in Kraft treten. Wir werfen einen Blick auf die wichtigsten Änderungen, die geplant sind.
Das Ende der 65-Prozent-Pflicht
Für Immobilieneigentümer ist dies wohl die wichtigste Neuerung: Die Vorgabe, bei einem Heizungstausch 65% erneuerbare Energien nutzen zu müssen, soll gestrichen werden. Stattdessen soll ein Katalog zulässiger Heizsysteme eingeführt werden, der unter anderem Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridmodelle und Biomasse umfasst.
Auch der Einbau von Gas- und sogar Ölheizungen soll unter bestimmten Bedingungen möglich sein. Besonders Eigentümer älterer Heizungen werden aufatmen: Das bisherige Betriebsverbot für bestimmte alte Heizkessel nach 30 Jahren (§ 72 GEG) soll ersatzlos entfallen.
Erklärtes Ziel ist es, die Technologieoffenheit und die Wahlfreiheit der Eigentümer zu stärken. Am Ziel aber hat sich nichts geändert: Langfristig soll der Gebäudebestand "klimaneutral" werden.

Die "Bio-Treppe" für fossile Brennstoffe
Ein zweiter weitreichender Punkt: Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es wieder möglich sein, auch Heizungen mit fossilen Brennstoffen, also Öl und Gas, neu installieren zu lassen. Allerdings ist in diesem Fall die sogenannte "Bio-Treppe" zu beachten. Diese verpflichtet die Eigentümer, ab 2029 einen wachsenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe zu nutzen.
Dieser Anteil wird bis 2040 stufenweise erhöht:
Beginnend bei 10%. Wie sich die weiteren Stufen gestalten und wo die "Biotreppe" im Jahr 2040 enden soll, das ist noch offen, dürfte sich aber vor der Verabschiedung des Gesetzes entscheiden. Die Kontrolle dieser Anforderungen soll unbürokratisch im Rahmen der ohnehin vorgeschriebenen Abgasprüfung durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden.

Sozialer Mieterschutz als Ziel
Für Vermieter dürften die Bestimmungen interessant sein, die sich dem "sozialen Mieterschutz" widmen. Im Eckpunkte-Papier heißt es dazu nur, dass die Mieter vor dem Einbau "unwirtschaftlicher Heizungen" geschützt werden sollen.
Die genaue Umsetzung ist noch offen, doch könnten hier neue Angemessenheitsprüfungen oder Beschränkungen bei der Kostenumlage auf die Mieter auf uns zukommen.
Die genaue Umsetzung ist noch offen, doch könnten hier neue Angemessenheitsprüfungen oder Beschränkungen bei der Kostenumlage auf die Mieter auf uns zukommen.

Förderung und finanzielle Sicherheit
Momentan gibt es zahlreiche Förderprogramme und zinsgünstige Kredite, mit denen die "Wärmewende" vorangetrieben werden soll. Was die Bundesförderung betrifft, sollen diese Maßnahmen mindestens bis zum Jahr 2029 finanziert werden. Weiterhin sollen Zuschüsse von bis zu 70% der förderfähigen Kosten auf Antrag genehmigt werden können. Dabei bleibt die Zuständigkeit geteilt: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Heizungsanlagen, während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle oder Heizungsoptimierungen zuständig ist.
Daran ändert sich nichts. Sie sollten jedoch beachten, dass alle Förderungen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel stehen. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung.
Weitere Bestimmungen
Es darf nicht vergessen werden, dass auch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz die längst beschlossene europäische Richtlinie in nationales Recht umsetzt. Dazu gehört auch, dass bereits ab dem 29. Mai ein neues, EU-weit einheitliches Template für Energieausweise mit den Effizienzklassen A bis G eingeführt wird. Diese Regelung ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie und gilt in jedem Fall ab dem Stichtag 29. Mai 2026, auch wenn das Gebäudemodernisierungsgesetz erst später in Kraft tritt.
Dabei gilt es zu beachten, dass es weiterhin keine Sanierungspflicht für bestimmte Häuser gibt. Ihr Gebäude wird einfach nur energetisch bewertet - was daraus folgt, regelt der Markt. Sehr viel strenger wird es für Neubauten: Die sollen ab 2030 nur noch als "Nullemissionsgebäude" errichtet werden können. Für öffentliche Gebäude gilt diese Bestimmung sogar schon ab 2028.

Außerdem soll der Bereich Fernwärme verbraucherfreundlicher werden: Eine Preistransparenzplattform, eine verstärkte Preisaufsicht und eine neue Schlichtungsstelle sollen künftig für mehr Klarheit bei den Kosten sorgen. Das ist auch deswegen zu begrüßen, weil es bei der Versorgung mit Fernwärme fast immer um ein Monopol geht. Und auch wenn es sich bei diesem Monopolisten meist um die kommunalen Stadtwerke handelt, gibt es immer wieder Kritik an der wenig transparenten Preisgestaltung. Warten wir also ab, wie die Preise für die Fernwärme transparenter gestaltet werden sollen. Wir halten Sie auf dem Laufenden - zumal das Thema Fernwärme in München eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hat und der Ausbau voranschreitet. Zuletzt noch der Hinweis, dass bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes noch die Bestimmungen des alten "Heizungsgesetzes" gelten, einschließlich der 65%-Pflicht.
