Undichte Fugen im Bad?

Das kann teuer werden! 

Viele Bäder entsprechen nicht mehr den Anforderungen an Komfort und Sicherheit. Der Verband der Deutschen Sanitärwirtschat schätzt, dass knapp die Hälfte aller Bäder nicht mehr dem neuesten Stand der Technik entsprechen und jedes fünfte Bad dringend komplett saniert werden müsste.

Ein unscheinbares Detail hat jedoch besondere Aufmerksamkeit verdient: Die Fugen. Vor allem die sogenannten „Wartungsfugen“. Werden sie vernachlässigt, drohen nicht nur massive Feuchtigkeitsschäden. Es kann auch richtig teuer werden.

Denn im Schadensfall kann sich die Wohngebäudeversicherung weigern zu zahlen. Der Eigentümer muss dann sämtliche Kosten tragen.

Was sind "Wartungsfugen"?

Sie bestehen meist aus Silikon, die elastischen Dichtnähte, die in Bädern an den Übergängen zwischen Wand und Boden verlaufen, rund um Badewannen und Duschwannen sowie zwischen Sockelleisten und Bodenbelag. 

Sie gleichen Bewegungen im Baukörper aus, die durch Temperaturschwankungen und normale Nutzung entstehen. 

Anders als die starren Fliesenfugen sind Wartungsfugen bewusst flexibel gehalten - und müssen deshalb regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf erneuert werden.
Foto Was sind "Wartungsfugen"?

Unscheinbare Risse, große Folgen

Materialien wie Silikon sind elastisch. Doch lässt diese Elastizität im Laufe der Jahre nach. Die Lebensdauer einer Silikonfuge wird auf 10 bis 15 Jahre geschätzt. Doch bei hoher Beanspruchung kann das Material auch schon früher spröde und brüchig werden. Die Fugen kommen täglich mit heißem Wasser und Reinigungsmitteln in Kontakt.

Ständige Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen sind eine zusätzliche Belastung. Feine, kaum sichtbare Haarrisse sind die Folge. Oder es löst sich ein wenig Material. Wasser dringt durch die Fugen in der Wand ein und kann vor allem im Bodenaufbau zu erheblichen Schäden führen: Zu Schimmelbildung, aufgequollenem Estrich, außerdem können Wände und Decken darunterliegender Räume durchfeuchtet werden.

Was als kleiner Riss beginnt, kann sich zu einem gewaltigen Schaden in fünfstelliger Höhe auswachsen. Und den müssen Sie selbst tragen! Sogar wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung haben, die für Schäden durch Leitungswasser aufkommen muss.

Laut BGH kein "Leitungswasserschaden"

In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass kein Leitungswasserschaden vorliegt, wenn Wasser durch eine undichte Wartungsfuge in das Mauerwerk gelangt (Urteil vom 21. Oktober 2021, Az. IV ZR 236/20). Dabei orientierte sich der BGH streng am Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Dort heißt es, versichert sind Schäden durch Wasser, das aus Rohren oder damit verbundenen Einrichtungen wie Armaturen, Wanne oder Dusche selbst austritt.

Eine Wartungsfuge ist kein Bauteil der Wasserversorgung, sondern gehört zum Baukörper wie die Fliese oder die Wand. Tritt dort Wasser aus, ist dies rechtlich gesehen kein "Leitungswasserschaden". 

Vor diesem Urteil hatten viele Versicherungen diese Schäden wegen der unklaren Rechtslage einfach bezahlt. Damit ist es nun vorbei - zumindest, was den "Standardtarif" betrifft. Denn manche Versicherer haben nach dem Urteil reagiert und bieten nun einen "Premium-Tarif" an, bei dem "Schäden durch undichte Fugen" ausdrücklich eingeschlossen sind.
Foto Besonders hohes Risiko bei Eigentumswohnungen 

Besonders hohes Risiko bei Eigentumswohnungen 

In Wohnungseigentumsanlagen (WEG) zählen Bad und Dusche zum Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers. Das bedeutet: Für die Wartung und Erneuerung der Fugen sind Sie als Wohnungseigentümer verantwortlich - natürlich auch, wenn Sie die Wohnung vermieten! 

Entstehen durch vernachlässigte Fugen Schäden am Gemeinschaftseigentum, in einer darunterliegenden Wohnung oder angrenzenden Räumen, können Schadensersatzansprüche auf Sie zukommen - zusätzlich zu Ihren eigenen Sanierungskosten

Außerdem müssen Sie eventuell noch für die folgenden Leistungen aufkommen:
  • die professionelle Leckortung,
  • wochenlanges Aufstellen von Trocknungsgeräten,
  • Mietminderungen von Mietern, solange das Bad nur eingeschränkt nutzbar ist (dazu gehören nicht nur mögliche Mietminderungen Ihrer eigenen Mieter)!

Regelmäßige Kontrolle lohnt sich

Prüfen Sie die Wartungsfugen in Bad oder anderen "Nassräumen" mindestens einmal im Jahr auf Haarrisse, Lücken, Verfärbungen und Ablösungen. Zu den Verfärbungen: Hat sich die Fuge gelblich oder grau verfärbt, ist das ein Zeichen von Alterung des Materials. Schwarze Flecken deuten auf Schimmelbildung hin. Dokumentieren Sie die Kontrolle, aber auch die Erneuerung der Fugen. So sichern Sie sich gegen mögliche Schadenersatzansprüche ab. 

Die alte Silikonfuge muss vollständig entfernt, der Untergrund gründlich gereinigt und getrocknet werden, bevor eine neue Fuge fachgerecht aufgetragen wird. So etwas muss nicht kompliziert sein. Womöglich können Sie das selbst erledigen oder den Hausmeister damit beauftragen. Doch bei starkem Schimmelbefall oder bereits feuchtem Untergrund empfiehlt es sich, einen Fachbetrieb hinzuziehen.
Foto Regelmäßige Kontrolle lohnt sich

Folgen Sie Gerschlauer Immobilien auf den Social Media Kanälen!

Ihre Nachricht an uns

* Pflichtfelder

Rufen Sie uns an! Unsere Immobilienmakler nehmen sich gerne Zeit für Sie: +49 (0)89 749830-0

Lassen Sie uns gemeinsam den nächsten Schritt machen - persönlich, unkompliziert und zielgerichtet!