Rückstau:
Ist Ihr Haus gegen Starkregen gesichert?
Bei Starkregen kann in München das Kanalnetz an seine Grenzen kommen. Die Münchner Stadtentwässerung weist darauf hin, dass es für solche seltenen Extremwetterereignisse nicht ausgelegt ist und sich bis zur Straßenoberkante einstauen darf. Dann drückt das Abwasser über den Hausanschluss zurück ins Gebäude.
Die Verantwortung dafür, dass es dort nichts anrichtet, liegt bei Ihnen als Eigentümer.
Die Verantwortung dafür, dass es dort nichts anrichtet, liegt bei Ihnen als Eigentümer.
Wie entsteht ein Rückstau?
Ist der öffentliche Kanal vollgelaufen, drückt das Abwasser über die Hausanschlüsse in die Grundstücksentwässerungsanlage. Der Wasserstand steigt, bis er die "Rückstauebene" erreicht. In München ist das in der Regel die Straßenoberkante vor dem Grundstück, weil das Wasser dort über die Kanalschächte austreten kann.
In besonderen Fällen kann die Behörde eine höhere Rückstauebene festlegen. Aus allen Ablaufstellen unterhalb dieser Ebene tritt dann Abwasser aus: Bodenabläufe, Waschbecken, Toiletten, Waschmaschinenanschlüsse.
Das kann zur vollständigen Überflutung eines Kellers führen.
In besonderen Fällen kann die Behörde eine höhere Rückstauebene festlegen. Aus allen Ablaufstellen unterhalb dieser Ebene tritt dann Abwasser aus: Bodenabläufe, Waschbecken, Toiletten, Waschmaschinenanschlüsse.
Das kann zur vollständigen Überflutung eines Kellers führen.

Das schreibt die Entwässerungssatzung vor
Nach § 5 der Münchner Entwässerungssatzung müssen Sie Ihre Grundstücksentwässerungsanlage selbst gegen Rückstau sichern. Alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene müssen Sie schützen. Die Stadt haftet nicht für Schäden. Öffentliche Kassen kommen nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern auf.
Beachten Sie außerdem: Änderungen an Leitungen unterhalb der Rückstauebene sind genehmigungspflichtig. Lassen Sie die Arbeiten unbedingt von einem Fachbetrieb vornehmen. Auskünfte erteilt auch die Münchner Stadtentwässerung, Abteilung Grundstücksentwässerung, Tel.: +49 (0)89 233-96996). Die hat auch einen Flyer herausgegeben mit dem vielsagenden Titel "Lieber heute handeln als morgen pumpen".

Rückstauverschluss oder Hebeanlage
Zwei Lösungen sind in Gebrauch: der einfache Rückstauverschluss, auch "Rückstauklappe" genannt, und die Hebeanlage. Die Klappe verhindert nur, dass Wasser von außen eindringt. Sie sorgt aber nicht dafür, dass Wasser abfließen kann. Werden Räume unterhalb des Straßenniveaus genutzt, kann nur eine strombetriebene Hebeanlage das Gebäude angemessen schützen.
Eine Hebeanlage besteht aus einem Sammelbehälter und einer Pumpe. Das Abwasser aus Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene, also in München in der Regel unter der Straßenoberkante, läuft zunächst in den Behälter. Steigt der Pegel, schaltet ein Schwimmerschalter die Pumpe ein. Sie drückt das Abwasser über eine Druckleitung nach oben und über die Rückstauebene hinweg in den Kanal. Diese Leitung wird meist als "Rückstauschleife" geführt, damit nichts zurückfließen kann. Ein Rückschlagventil verhindert zusätzlich den Rücklauf.
Eine Hebeanlage besteht aus einem Sammelbehälter und einer Pumpe. Das Abwasser aus Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene, also in München in der Regel unter der Straßenoberkante, läuft zunächst in den Behälter. Steigt der Pegel, schaltet ein Schwimmerschalter die Pumpe ein. Sie drückt das Abwasser über eine Druckleitung nach oben und über die Rückstauebene hinweg in den Kanal. Diese Leitung wird meist als "Rückstauschleife" geführt, damit nichts zurückfließen kann. Ein Rückschlagventil verhindert zusätzlich den Rücklauf.
Der Unterschied zur Rückstauklappe: Die Klappe schließt bei Rückstau, dann kann aber auch aus Ihrem Haus nichts mehr abfließen. Die Hebeanlage pumpt weiter, deshalb bleiben Toilette und Dusche nutzbar. Wenn Sie eine Wohnung unterhalb des Straßenniveaus vermieten, ist die Hebeanlage Pflicht.
Denn Sie müssen sicherstellen, dass die Sanitäranlagen funktionieren. Ungenutzte Abläufe sollten Sie verschließen.

Ohne Wartung kein Schutz
Die beste Rückstausicherung hilft nichts, wenn sie nicht funktioniert. Feuchttücher, Hygieneartikel, Essensreste oder Haare können eine Klappe blockieren. Prüfen und warten Sie die Anlage regelmäßig, und zwar nach den Herstellerangaben, und dokumentieren Sie das.
Die Verbraucherzentrale warnt: Wer Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse nicht regelmäßig prüfen und warten lässt, riskiert, dass die Versicherung nicht zahlt. Eigene Wartung ist nach fachmännischer Unterweisung möglich, aber nur wenn Sie das vorher mit dem Versicherer geklärt haben. Viele Fachbetriebe bieten Wartungsverträge an.
Wenn Sie länger verreisen, sollten Sie die Klappen verriegeln und die Kellerfenster fest schließen.
Prüfen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung
Rückstauschäden sind weder in der Hausrat- noch in der Wohngebäudeversicherung automatisch mitversichert. Sie brauchen dafür eine Elementarschadenversicherung (siehe auch unseren Beitrag zu Versicherungen im Januar). Im Schadensfall kann der Versicherer einen Wartungsnachweis verlangen. Es ist dieselbe Logik wie bei den Badfugen, über die wir im Juni berichtet haben: Wer die Wartung versäumt, kann auf seinen Kosten sitzen bleiben. Es ist geplant, dass bei neuen Wohngebäudeversicherungen der Elementarschutz standardmäßig mitversichert ist. Das beträfe dann auch Schäden durch Rückstau.
Ein Gesetz dazu gibt es aber noch nicht.
Rufen Sie uns an! Unsere Immobilienmakler nehmen sich gerne Zeit für Sie: +49 (0)89 749830-0
Lassen Sie uns gemeinsam den nächsten Schritt machen. Persönlich, unkompliziert und zielgerichtet!
