5 % Abschreibung bei Neubauimmobilien
Hohe Steuerersparnis in den ersten Jahren
Bei bestimmten Neubauimmobilien können Kapitalanleger von einer besonders attraktiven steuerlichen Förderung profitieren: der Sonderabschreibung von bis zu 5 % jährlich.
Diese zusätzliche Abschreibung ermöglicht es, in den ersten Jahren nach dem Kauf einen deutlich größeren Teil der Investition steuerlich geltend zu machen als bei der klassischen Abschreibung.
Gerade für Kapitalanleger mit höherem Einkommen kann diese Regelung zu einer spürbaren steuerlichen Entlastung führen und den Einstieg in eine Immobilienkapitalanlage deutlich erleichtern.
Diese zusätzliche Abschreibung ermöglicht es, in den ersten Jahren nach dem Kauf einen deutlich größeren Teil der Investition steuerlich geltend zu machen als bei der klassischen Abschreibung.
Gerade für Kapitalanleger mit höherem Einkommen kann diese Regelung zu einer spürbaren steuerlichen Entlastung führen und den Einstieg in eine Immobilienkapitalanlage deutlich erleichtern.
Kombination aus 3 % + bis zu 5 %
Bei geeigneten Neubauimmobilien kann die klassische Abschreibung mit einer zusätzlichen Sonderabschreibung kombiniert werden.
Das bedeutet:
Diese erhöhte Abschreibung reduziert das zu versteuernde Einkommen und kann die monatliche Belastung deutlich senken.
Gerade in den ersten Jahren nach dem Immobilienkauf entstehen häufig die größten steuerlichen Vorteile.
Das bedeutet:
- 3 % lineare Abschreibung pro Jahr
- zusätzlich bis zu 5 % Sonderabschreibung jährlich
- möglich für bis zu 4 Jahre
Diese erhöhte Abschreibung reduziert das zu versteuernde Einkommen und kann die monatliche Belastung deutlich senken.
Gerade in den ersten Jahren nach dem Immobilienkauf entstehen häufig die größten steuerlichen Vorteile.
Besonders interessant für Kapitalanleger
Die erhöhte Abschreibung macht Neubauimmobilien besonders attraktiv für Anleger, die langfristig Vermögen aufbauen möchten.
Die Kombination aus:
Vor allem bei fremdfinanzierten Immobilien kann die steuerliche Entlastung einen wichtigen Bestandteil der Gesamtkalkulation darstellen.
Die Kombination aus:
- Mieteinnahmen
- steuerlicher Abschreibung
- möglicher Wertentwicklung
- langfristiger Tilgung
Vor allem bei fremdfinanzierten Immobilien kann die steuerliche Entlastung einen wichtigen Bestandteil der Gesamtkalkulation darstellen.
Voraussetzungen für die Sonderabschreibung
Die Sonderabschreibung ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Dazu gehören unter anderem:
Ob die erhöhte Abschreibung möglich ist, hängt vom jeweiligen Objekt ab.
- Neubau oder erstmalige Anschaffung einer neu errichteten Wohnung
- Nutzung zu Wohnzwecken (Vermietung)
- Einhaltung gesetzlicher Baukosten-Grenzen
- Einhaltung der vorgeschriebenen Vermietungsdauer
Ob die erhöhte Abschreibung möglich ist, hängt vom jeweiligen Objekt ab.
Mehr Steuervorteile in den ersten Jahren
Die Sonderabschreibung wirkt besonders stark in der Anfangsphase eines Immobilieninvestments.
Gerade in den ersten Jahren fallen häufig höhere Finanzierungskosten an. Die zusätzliche Abschreibung kann diese Phase steuerlich deutlich entlasten.
Damit entsteht oft eine deutlich bessere Gesamtbilanz als bei einer klassischen Kapitalanlage ohne steuerliche Vorteile.
Gerade in den ersten Jahren fallen häufig höhere Finanzierungskosten an. Die zusätzliche Abschreibung kann diese Phase steuerlich deutlich entlasten.
Damit entsteht oft eine deutlich bessere Gesamtbilanz als bei einer klassischen Kapitalanlage ohne steuerliche Vorteile.
Immobilieninvestments steuerlich optimal nutzen
Die erhöhte Abschreibung gehört zu den wichtigsten steuerlichen Vorteilen bei Neubauimmobilien.
Sie kann dazu beitragen, dass sich ein Investment schneller rechnet und der Vermögensaufbau früher beginnt.
Viele Kapitalanleger entscheiden sich gerade wegen der steuerlichen Vorteile für eine Neubauimmobilie als Kapitalanlage.
Sie kann dazu beitragen, dass sich ein Investment schneller rechnet und der Vermögensaufbau früher beginnt.
Viele Kapitalanleger entscheiden sich gerade wegen der steuerlichen Vorteile für eine Neubauimmobilie als Kapitalanlage.
Hinweis
Die dargestellten steuerlichen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche Beratung. Die individuelle steuerliche Situation sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
