Das Bestellerprinzip


Das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Gesetz des Bestellerprinzips auch beim Immobilienverkauf. Nach dieser Regelung zahlen Käufer und Verkäufer die Maklerkosten zu gleichen Teilen. Dies sorgt für eine faire und transparente Aufteilung der Kosten und macht den Verkaufsprozess für beide Parteien klarer und gerechter.

Was bedeutet das für Verkäufer?

Verkäufer, die einen Makler mit dem Verkauf ihrer Immobilie beauftragen, müssen nach dem Bestellerprinzip die Hälfte der Maklercourtage zahlen. Diese Regelung gilt jedoch nur für privat genutzte Immobilien, also nicht für gewerblich genutzte Objekte. Verkäufer teilen sich die Kosten der Maklerprovision mit dem Käufer und tragen ihren Anteil, der in der Regel als Prozentsatz des Verkaufspreises festgelegt wird.

Was bedeutet das für Käufer?

Käufer einer privat genutzten Immobilie müssen ebenfalls die Hälfte der Maklerprovision zahlen, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Dadurch wird die finanzielle Belastung für beide Parteien gleichmäßig verteilt und es entsteht eine faire Regelung für alle Beteiligten.

Wichtige Neuerung im Gesetz: Schriftliche Bestätigung der Provisionsvereinbarung

Das neue Gesetz legt außerdem fest, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer die Provisionsvereinbarung mit dem Makler ausdrücklich schriftlich bestätigen müssen. Diese Regelung sorgt dafür, dass die Vereinbarung transparent und nachvollziehbar ist, und verhindert Missverständnisse im späteren Verlauf des Verkaufsprozesses.

Warum das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf sinnvoll ist:

Das Bestellerprinzip schafft eine klare und faire Regelung für die Aufteilung der Maklerkosten beim Immobilienverkauf. Käufer und Verkäufer tragen beide gleichermaßen zur Finanzierung der Maklerdienste bei, was zu einer ausgewogenen und transparenten Kostenverteilung führt. Zudem sorgt die schriftliche Bestätigung der Provisionsvereinbarung für zusätzliche Rechtssicherheit.

Als Ihr zuverlässiger Immobilienmakler begleiten wir Sie professionell und kompetent durch den gesamten Verkaufsprozess. Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Aspekten, erklären Ihnen die Details des Bestellerprinzips und sorgen dafür, dass der Verkauf Ihrer Immobilie reibungslos und zu besten Konditionen erfolgt. Bei Fragen zur Maklerprovision oder zum Bestellerprinzip stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Das Bestellerprinzip bei der Immobilienvermietung

Seit dem 1. Juni 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip für die Maklerprovision bei Mietverhältnissen. Dies bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch für die Kosten aufkommt. In den meisten Fällen ist dies der Vermieter, der für die Vermittlung eines Mietobjektes einen Makler engagiert.

Was bedeutet das für Vermieter?

Vermieter, die einen Makler mit der Suche nach neuen Mietern beauftragen, sind nun auch für die Zahlung der Provision verantwortlich. Diese wird in der Regel als Prozentsatz der jährlichen Kaltmiete berechnet und muss vom Vermieter getragen werden. Dadurch können Vermieter bei der Auswahl eines Maklers sicher sein, dass die Kosten klar geregelt sind und die Mieter nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden.

Was bedeutet das konkret für Mieter?

Für Mieter entfällt die Zahlung der Maklergebühren. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten möchten und ein Makler die Vermittlung übernommen hat, müssen Sie keine Provision mehr zahlen. Diese Regelung sorgt für mehr Fairness, da Mieter nun nicht mehr mit zusätzlichen Kosten belastet werden, die vor der Einführung des Bestellerprinzips oft die Mietkosten erheblich erhöhten.

Warum das Bestellerprinzip sinnvoll ist:

Das Bestellerprinzip sorgt für mehr Transparenz und eine gerechtere Verteilung der Kosten. Mieter profitieren von einem fairen und unbelasteten Mietprozess, während Vermieter die Verantwortung für die Vermittlungsgebühren übernehmen. Dies fördert nicht nur eine bessere Mieter-Vermieter-Beziehung, sondern schafft auch eine einfachere und unkomplizierte Immobilienvermittlung.

Als Ihr zuverlässiger Immobilienmakler unterstützen wir Sie gerne beim gesamten Mietprozess – sei es als Mieter oder Vermieter. Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten und sorgen dafür, dass die Vermittlung reibungslos und fair verläuft. Bei Fragen zum Bestellerprinzip oder zur Mietvermittlung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

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