Steuern rund um die Immobilie
Was Käufer und Verkäufer wissen sollten
Wer eine Immobilie kauft, verkauft oder vermietet, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Steuern beschäftigen. Denn neben dem eigentlichen Kaufpreis spielen steuerliche Aspekte eine zentrale Rolle – sowohl bei der Finanzierung als auch bei der langfristigen Planung. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Wissen lassen sich nicht nur Fallstricke vermeiden, sondern oft auch echte Vorteile nutzen.

Grunderwerbsteuer – Einmalzahlung beim Kauf
Beim Kauf einer Immobilie wird die Grunderwerbsteuer fällig. Sie variiert je nach Bundesland. In Bayern liegt sie derzeit bei 3,5 % des Kaufpreises. Geregelt wird die Zahlung meist direkt im Notarvertrag. Wichtig: Die Grunderwerbsteuer ist vom Käufer zu tragen und wird unabhängig davon fällig, ob die Immobilie privat oder gewerblich genutzt wird.
Spekulationssteuer – Vorsicht bei schnellem Weiterverkauf
Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, muss diesen Gewinn versteuern – das ist die sogenannte Spekulationssteuer. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren ausschließlich selbst genutzt wurde. Wer also mit dem Gedanken spielt, kurzfristig zu verkaufen, sollte die Fristen genau im Blick behalten.
Immobilien in der Erbschaft oder Schenkung
Wird eine Immobilie vererbt oder verschenkt, können je nach Verwandtschaftsgrad Erbschafts- bzw. Schenkungssteuern anfallen. Zwar gibt es Freibeträge (z. B. 400.000 € bei Kindern), doch bei hochpreisigen Objekten kann schnell eine Steuerlast entstehen. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung lohnt sich daher – vor allem bei vermieteten oder mehrfach genutzten Immobilien.
Steuerliche Vorteile für Vermieter und Kapitalanleger
Wer seine Immobilie vermietet, kann viele Kosten steuerlich geltend machen. Dazu gehören u. a.:
Auch denkmalgeschützte Immobilien bieten besondere Abschreibungsmöglichkeiten, vor allem bei Sanierungsmaßnahmen.
- Abschreibung (AfA) auf den Gebäudeanteil
- Zinsen aus Immobilienkrediten
- Instandhaltungskosten und Renovierungen
- Verwaltungskosten
- sowie laufende Betriebskosten
Auch denkmalgeschützte Immobilien bieten besondere Abschreibungsmöglichkeiten, vor allem bei Sanierungsmaßnahmen.
