Wirtschaftsplan nach § 28 WEG – Ihr Fahrplan für transparente Immobilienkosten

Was ist ein Wirtschaftsplan?

Ein Wirtschaftsplan ist ein zentrales Instrument der Immobilienverwaltung und betrifft alle Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Er wird gemäß § 28 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) jährlich aufgestellt und enthält eine detaillierte Vorschau auf die zu erwartenden Kosten und Einnahmen der Immobilie im kommenden Jahr.

Für Wohnungseigentümer ist der Wirtschaftsplan entscheidend, um finanzielle Verpflichtungen frühzeitig zu kennen und den Werterhalt ihrer Immobilie nachhaltig zu sichern.

Warum ist der Wirtschaftsplan so wichtig?


Ein klar strukturierter Wirtschaftsplan schafft Vertrauen – nicht nur bei Eigentümern, sondern auch bei potenziellen Käufern. Als Immobilienmakler beraten wir Sie bei der Interpretation und Bewertung des Wirtschaftsplans, insbesondere beim Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung.


  • Planungssicherheit für Eigentümer
  • Grundlage für Hausgeldzahlungen
  • Basis für Rücklagen und Sanierungen
  • Wichtiger Bestandteil beim Immobilienkauf

Inhalte des Wirtschaftsplans

Ein professionell aufgestellter Wirtschaftsplan enthält eine detaillierte Übersicht über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft im kommenden Jahr. Dazu zählen beispielsweise laufende Betriebskosten wie Strom, Wasser, Heizung, Versicherungen sowie Aufwendungen für Hausmeisterdienste oder Wartungsarbeiten. Zudem legt der Wirtschaftsplan die Höhe der monatlichen Hausgeldvorauszahlungen für jeden einzelnen Eigentümer fest, basierend auf einem in der Teilungserklärung festgelegten Verteilungsschlüssel. Ein weiterer zentraler Bestandteil ist die Rücklagenbildung für künftige Instandhaltungsmaßnahmen, die langfristig dem Werterhalt der Immobilie dient. Durch die wirtschaftliche Prognose bietet der Plan eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft und sorgt für Transparenz im Umgang mit den gemeinschaftlichen Finanzen.

Häufige Fragen zum Wirtschaftsplan

Wann wird der Wirtschaftsplan erstellt?

In der Regel zu Beginn des neuen Kalenderjahres. Die Eigentümerversammlung beschließt ihn.

Was passiert, wenn kein Wirtschaftsplan vorliegt?

Ohne Wirtschaftsplan fehlt die Grundlage für die Hausgeldzahlungen. In diesem Fall drohen finanzielle und rechtliche Unsicherheiten.

Wer erstellt den Wirtschaftsplan?

Die Hausverwaltung erstellt den Entwurf, der dann von der Eigentümerversammlung beschlossen wird.

Wirtschaftsplan prüfen lassen – Unsere Leistung für Sie

Sie planen den Kauf einer Eigentumswohnung und möchten wissen, ob der Wirtschaftsplan solide aufgestellt ist? Oder möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen und sicherstellen, dass alle Unterlagen professionell vorbereitet sind?

Als erfahrene Immobilienmakler unterstützen wir Sie mit:

Analyse bestehender Wirtschaftspläne
Transparente Beratung vor Kaufentscheidungen
Unterstützung bei Rückfragen zur Hausverwaltung
Optimale Aufbereitung der Unterlagen für den Verkauf

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