Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Jahresanfang blicken Sie hoffentlich optimistisch in die Zukunft. Dank des milden Winters ist der befürchtete Gasmangel ausgeblieben. Und die explosionsartig gestiegenen Preise für Heizenergie sind wieder gesunken, wenn sie auch noch nicht beim Verbraucher angekommen sind.

In diesem Newsletter werfen wir einen Blick auf das Thema Wintergarten. Es gibt die unterschiedlichsten Varianten und Größen. Als Erweiterung des Wohnzimmers oder als grüne Oase hinter Glas. Wer auf Qualität setzt, kann mit einem Wintergarten seine Immobilie beträchtlich aufwerten.  

Unser zweites Thema betrifft die CO2-Abgabe auf Gas und Heizöl. Seit Jahresbeginn wird diese Abgabe zwischen Mietern und Vermietern geteilt – und zwar abhängig von der Energiebilanz des Gebäudes.

Wenn Sie uns schreiben möchten, schicken Sie uns eine Mail an mail@gerschlauer.de. Wir freuen uns über Ihre Post.  Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches, gesundes und friedvolles neues Jahr.

Manuela Gerschlauer-Wüstenhagen und ihr Team

gruenes Haus

Der Wintergarten

Sie sind attraktiv, erweitern den Wohnraum um eine grüne Oase und sorgen dafür, dass auch empfindliche Pflanzen gut über den Winter kommen: Wintergärten, die es in unterschiedlichen Ausführungen und Größen gibt. Von der verglasten Terrasse bis zum Luxusanbau mit Whirlpool oder eigener Küche. 

Beheizt oder unbeheizt

Die einfachste Variante ist der sogenannte „Kaltwintergarten“. Der verfügt über keine Heizung, sondern bietet Pflanzen einen gewissen Kälteschutz. Er fungiert als eine Art Pufferzone zwischen Wohnbereich und Garten. Man ist nicht mehr im Haus, aber noch nicht im Freien. Im Winter ist es zu kühl, um sich länger dort aufzuhalten. Aber sobald die Temperaturen steigen, kann man es sich im Wintergarten bequem machen. Denn man ist vor Wind und Witterung geschützt. 

Dabei kommt es darauf an, wie gut der Wintergarten isoliert ist. Und welche Ausrichtung er hat. Wintergärten mit Südausrichtung werden wesentlich schneller warm.

Aufwendiger und wohnlicher sind die beheizbaren Wintergärten. Bei entsprechender Isolierung lassen sie sich auch bei klirrender Kälte draußen nutzen. Ja, darin liegt ihr besonderer Reiz. Draußen ist es bitterkalt und man sitzt in behaglicher Wärme mit Blick auf den verschneiten Garten.

An Sonnenschutz und Belüftung denken

Nicht weniger wichtig als die Isolierung sind Sonnenschutz und Belüftung. Denn gerade bei Südausrichtung kann sich ein Wintergarten unter praller Sonne schnell aufheizen. Damit es nicht unangenehm heiß und stickig wird, sollte der Wintergarten über ausreichenden Sonnenschutz verfügen. Das kann eine Markise sein, Rollläden, Jalousien, Lamellenvorhänge oder Schiebepaneele. Auch können getönte Scheiben helfen. Allerdings sollte dann darauf geachtet werden, dass die Pflanzen auch bei geringerer Sonneneinstrahlung genügend Tageslicht bekommen.

Damit sich die Wärme nicht staut und das Wohnklima angenehm bleibt, sollte der Wintergarten gut zu lüften sein. Als Faustregel gilt: Ein Zehntel der Glasflächen sollten sich öffnen lassen. Entscheidend auch, dass ein Luftzug zustande kommt, der Wintergarten also mindestens an zwei Seiten zu öffnen ist. 

Welche Pflanzen eignen sich für den Wintergarten?

Ob Sie in Ihrem unbeheizten Wintergarten Zitronenbäume, Oleander, Akazien, Agaven oder Yucca-Palmen aufstellen können, richtet sich danach, ob der Raum wirklich frostfrei bleibt. Ist das nicht der Fall, kommen nur winterharte Pflanzen in Frage wie Farne, Weihnachtsbuchs, Olivenbaum, Bambus, bestimmte Kakteen und Efeu.

Beim beheizbaren Wintergarten kommen viele weitere Pflanzen in Frage: Palmen, Drachenbaum, Tomaten und etliche mehr. Auch Lichtbedarf und Luftfeuchtigkeit sind zu berücksichtigen. Wer es mag, kann in seinem Wintergarten auch tropische Pflanzen ziehen. Die brauchen allerdings hohe Luftfeuchtigkeit, die sich nur durch regelmäßiges Besprühen oder Luftbefeuchtungsgeräte herstellen lässt. Und das Raumklima ist dann auch nicht jedermanns Sache.

Staatliche Förderung prüfen

Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Bau eines Wintergartens oder auch eine energetische Sanierung staatlich gefördert. Auskünfte bekommen Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Erkundigen Sie sich nach den Förderprogrammen 151, 159 und 430. Oder Sie sprechen die Anbieter von Wintergärten auf die Fördermaßnahmen an. Und noch etwas sollten Sie beachten: Für einen Wintergarten brauchen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung.

Die verglaste Loggia

Manche Wohnungseigentümer haben eine Art Sparversion des Wintergartens für sich entdeckt. Sie lassen ihre Loggia verglasen und gewinnen so ein paar Quadratmeter Wohnfläche hinzu. Auch versprechen sie sich dadurch die Einsparung von Heizenergie, da die Loggia als eine Art Puffer dient. Allerdings ist der Komfort dieser neuen Räumlichkeit nicht besonders groß. Während sonst ein Wintergarten Ihre Immobilie beträchtlich aufwertet, ist das bei einer verglasten Loggia nicht unbedingt der Fall. Denn es mag zwar ein neuer ungeheizter Raum hinzukommen. Aber es geht eben auch eine Loggia verloren.

Muenchner Mietspiegel

Vermieter müssen sich an Klimaabgabe beteiligen

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Klimaabgabe für Gas- und Ölheizungen sowie Fernwärme neu geregelt. Von nun an müssen Sie sich auch als Vermieter an der Abgabe für CO2, der sogenannten „Klimaabgabe“ beteiligen. Bislang mussten die Mieter diese Abgabe allein übernehmen. Ihre Höhe hing nämlich von dem Verbrauch an Brennstoffen ab. Das ist auch immer noch so. Nur müssen ab jetzt die Vermieter einen mehr oder weniger großen Teil dieser Kosten übernehmen. Der Anteil richtet sich nach der Energieeffizienz des Gebäudes. 

Kosten aufteilen nach dem 10-Stufen-Modell 

Es sind nicht weniger als zehn Stufen, nach denen die Kosten verteilt werden. In Gebäuden mit der ungünstigsten Energiebilanz müssen die Vermieter die Abgabe fast komplett übernehmen, nämlich 95%. Beim höchsten Energie-Standard, EH55, werden sie gar nicht an der Abgabe beteiligt. Die Idee dahinter: Vermieter sollen veranlasst werden, die Gebäude klimafreundlich zu sanieren. Die Kosten können sie ja als Modernisierung auf ihre Mieter umlegen (auch wenn die aktuell wegen der hohen Energiepreise besonders sparen müssen).

Sonderregelungen und Ausnahmen

Nun setzen in einigen Fällen staatliche Vorgaben einer solchen Sanierung enge Grenzen. Vor allem beim Denkmalschutz ist das der Fall. Für andere Objekte besteht eine Pflicht zur Nutzung von Fernwärme oder sie fallen unter den Milieuschutz. Dann soll, wie die Bundesregierung mitteilt, der Kostenanteil halbiert werden oder ganz entfallen.

Bei Nicht-Wohngebäuden, also in Bürohäusern oder Gewerbeimmobilien, sollen die Kosten für die Abgabe zwischen Mietern und Vermietern 50-50 geteilt werden. Bei gemischter Nutzung werden die gewerblich genutzten Räume nach der 50-50-Regel abgerechnet, während für Wohnungen das 10-Stufen-Modell gelten soll.

Die Heizrechnung bringt Klarheit

Was an Kosten auf Sie zukommt, das wissen Sie erst, wenn die Heizrechnung kommt. Die Versorgungsunternehmen sind verpflichtet, die Kosten entsprechend aufzuteilen. Dabei geht es nur um die Aufteilung der Kosten für die Klimaabgabe. Die eigentlichen Heizkosten, also den Verbrauch an Gas oder Heizöl, muss selbstverständlich weiterhin komplett der Mieter tragen.

immobilie familie

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