Sehr geehrte Damen und Herren,

wie sollen die Haushalte von den steigenden Energiepreisen entlastet werden? Dazu gibt es fast täglich neue Vorschläge. Und alte Vorhaben wie die „Gasumlage“ werden unvermittelt wieder zurückgenommen. Sicher kommt immerhin die „Dezember-Soforthilfe“ – für alle, die mit Gas heizen oder mit Fernwärme versorgt werden. Wir stellen Ihnen die Maßnahme vor und informieren Sie, wie Sie als Vermieter reagieren müssen.

Außerdem wagen wir in diesem Newsletter einen Marktausblick, der in diesen bewegten Zeiten mit besonders großer Unsicherheit behaftet ist. Doch stellen wir Ihnen die wichtigsten Einflussfaktoren vor. 

Wenn Sie uns schreiben möchten, schicken Sie uns eine Mail an mail@gerschlauer.de. Wir freuen uns über Ihre Post.  Kommen Sie gut und gesund durch die nächsten Monate. 

Manuela Gerschlauer-Wüstenhagen und ihr Team

Muenchner Mietspiegel

Die Dezember-Soforthilfe für Gas und Fernwärme

Trotz randvoll gefüllter Gasspeicher sind die Preise für Heizenergie und Strom anhaltend hoch. Die Energieversorger kündigen drastische Preiserhöhungen an. Um die Privathaushalte zu entlasten, haben die Bundesregierung und die Länder eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, darunter eine Preisbremse für Gas, Fernwärme und Strom, die erst im kommenden Jahr greifen wird und bei der sich das eine oder andere noch ändern kann. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Was nun aber zügig umgesetzt werden soll, das ist die Einmalzahlung für private Haushalte, die mit Gas oder Fernwärme heizen. Diese „Soforthilfe“ soll im Dezember ausbezahlt werden. Wie sie funktionieren soll, erklären wir in diesem Beitrag.

Abschlagszahlung wird übernommen

Heizen Sie mit Gas oder Fernwärme, so entfällt für Sie im Dezember die Pflicht, die Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten. Die Kosten werden vom Staat übernommen und mit den Versorgungsunternehmen abgerechnet. Leisten Sie dennoch Ihre Abschlagszahlung, aus Versehen oder weil Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, fließt Ihre Zahlung zusätzlich in die (spätere) Jahresabrechnung mit ein. Da Sie aller Wahrscheinlichkeit nach wegen der gestiegenen Preise eine Nachzahlung werden leisten müssen, ist es gar nicht so nachteilig, die Rate für den Dezember zu übernehmen. Denn um diesen Betrag mindert sich die spätere Nachzahlung.

Wichtig zu wissen: Die Dezember-Soforthilfe ist nur ein einmaliger Zuschuss, der unabhängig ist von Ihrem Verbrauch. Es ist nicht so, dass der Staat Ihre Gasrechnung im Dezember zahlt – und Sie daher in diesem meist recht kalten Monat kräftig heizen können, weil der Staat für Ihren Gasverbrauch aufkommt. Wie viel oder wenig Sie jetzt heizen, ändert nichts an der Höhe des Zuschusses. Daher lohnt es sich weiterhin, mit der Heizenergie sparsam umzugehen. Hinzukommt: Je weniger Gas wir jetzt in Deutschland verbrauchen, umso eher dürfen wir hoffen, dass die Preise wieder nach unten gehen.

Wenn Sie vermieten

Sind Sie Vermieter, kommt es darauf an, ob Sie die Abrechnung der Heizkosten über Sie läuft oder die Mieter selbst Kunde beim Versorgungsunternehmen sind. Ist letzteres der Fall, müssen Sie sich um die ganze Angelegenheit nicht weiter kümmern. Ihre Mieter erhalten den Dezember-Zuschuss wie alle anderen.

Übernehmen Sie jedoch die Heizkostenabrechnung, kommt der Zuschuss Ihnen zugute. Sie müssen ihn erst bei Ihrer nächsten Heizkostenabrechnung berücksichtigen. Sonderfall: Sie haben innerhalb der letzten neun Monate die Vorauszahlungen für die Heizkosten angepasst, also in Erwartung der höheren Preise kräftig erhöht. Dann hat Ihr Mieter Anspruch darauf, dass er im Dezember eine „reguläre“, also nicht erhöhte Abschlagzahlung leisten muss. Sie können ihm den überschüssigen Betrag auch zurückerstatten oder für die Abrechnung 2022 gutschreiben. Diese Regelung gilt auch für Mieter, mit denen Sie in den vergangenen neun Monate den Mietvertrag geschlossen haben.

Nur Gas und Fernwärme betroffen

Zwar haben sich auch andere Energieträger und Brennstoffe teils drastisch verteuert, doch die Dezember-Soforthilfe betrifft nur Haushalte, die mit Gas oder Fernwärme heizen. Wer mit Öl, Pellets oder Wärmepumpe heizt, geht hier leer aus, soll aber in anderer Form entlastet werden. Wann und wie, das werden wir in den kommenden Wochen erfahren.

Muenchen berge

Der Marktausblick 

Zweistellige Inflationsraten, drohende Rezession, der Krieg in der Ukraine und seine vielfältigen Folgen. Wir leben in bewegten Zeiten. Und auch der Immobilienmarkt in München und Südbayern ist in Bewegung geraten. Wir beobachten einen nicht unerheblichen Rückgang bei der Nachfrage. Die Preise sind jedoch nur leicht gesunken. Wenn überhaupt, denn bei der Preisentwicklung kommt es sehr auf die Lage an. Vor allem bei Objekten in sehr guter Lage ist das Preisniveau nach wie vor sehr hoch, mitunter sind die Preise sogar noch leicht gestiegen. 

Bei Baugrundstücken ist die Nachfrage stärker zurückgegangen. Die Bauträger warten bei ihren Bauvorhaben ab. Sie sind gleich von mehreren negativen Entwicklungen betroffen. Bauen hat sich stark verteuert, um rund 17 % gegenüber dem 4. Quartal 2021. Es mangelt an Baustoffen wie Kies, Sand und Zement. Darüber hinaus besteht eine weitere Lieferkettenproblematik für viele andere, auf dem Bau dringend erforderlicher Produkte. Die energieintensive Produktion treibt die Preise zusätzlich weiter in die Höhe. Hinzukommt ein eklatanter Mangel an Handwerkern. Ein Problem, das sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen dürfte. Eine kurzfristige Entspannung ist hier in 2023 durchaus möglich, da sich die Auftragslage der Handwerker aufgrund ausbleibender Bautätigkeit verschlechtern dürfte.

In den vergangenen Jahren war die Nachfrage nach Immobilien auch deshalb so hoch, weil sich die Zinsen auf einem historischen Tiefstand befanden. Das hat sich nun geändert. Leitzinserhöhungen und erhöhte Rückstellungen, die die Banken bilden müssen, führten zu einer „Zinswende“. Aktuell hat sich die Finanzierung einer Immobilie gegenüber dem Jahresanfang um das bis zu Vierfache verteuert. Hinzukommt, dass die Anforderungen für einen Immobilienkredit höher geworden sind. Zudem muss der Kreditnehmer mehr Eigenkapital als früher aufbringen: für halbwegs gute Konditionen verlangen die meisten Banken mindestens 40% Eigenkapital. 

Die „Zinswende“ dürfte auch dazu führen, dass im kommenden Jahr viele Anschlussfinanzierungen in Schieflage geraten. Wie stark sich das auswirken wird, bleibt abzuwarten. Doch könnten einige Objekte verkauft werden müssen, oder gehen in die Zwangsversteigerung. Insgesamt nimmt der Druck auf dem Mietwohnungsmarkt zu. 

Zugleich nimmt der Bedarf an Wohnraum nicht ab, sondern steigt an. Im Gegenteil, gerade für die Münchner Region erwarten wir weiterhin stärkeren Zuzug. Da zu wenig neue Wohnungen gebaut werden, dürfte sich die Wohnungsknappheit weiter verschärfen. Das heißt jedoch nicht automatisch, dass die Preise weiter steigen werden. Das Preisniveau in München ist bereits so hoch wie fast nirgendwo in Deutschland. Diese Spitzenposition dürfte München zwar behalten. Doch könnten die Preise, zumindest im Schnitt, weiter etwas nachgeben. Viel wird davon abhängen, wie sich die wirtschaftliche Lage im kommenden Jahr entwickelt. 

Die aktuellen Entwicklungen zeigen zweifelsohne auf dem Münchner Immobilienmarkt Wirkung. In der langfristigen Betrachtung aber ist die weitere Entwicklung des Münchner Immobilienmarktes, zumindest bis mindestens 2050, glänzend! München bleibt einer der besten Immobilienstandorte Deutschlands.

immobilie familie

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