Sehr geehrte Damen und Herren,

sind Sie schon geimpft? Oder haben Sie ein Impfangebot bekommen? Es sieht ganz so aus, als sollten wir die Pandemie allmählich in den Griff bekommen. Auf dem Immobilienmarkt in der Metropolregion München hat Corona ohnehin erstaunlich geringe Auswirkungen gehabt, was auch daran liegen mag, dass gerade in diesen unsicheren Zeiten Immobilien als sichere Investition besonders geschätzt werden.

In diesem Newsletter geht es um die Ladestationen für E-Autos. Die Klimapolitik der Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, E-Mobilität zu fördern. Immobilienbesitzer können stattliche Förderprogramme in Anspruch nehmen. Doch sind einige Besonderheiten zu beachten. Sonst gehen sie leer aus. Zweites Thema: Unter Vermietern gibt es momentan eine gewisse Verunsicherung, weil es künftig nicht mehr möglich sein soll, die Kosten für den gemeinschaftlichen Kabelanschluss automatisch auf den Mieter umzulegen. Erfahren Sie in unserem Beitrag, warum Sie die Entwicklung sehr gelassen abwarten können. Und wie Sie Ihren Mieter davor bewahren können, dubiosen „Medienberatern“ in die Hände zu fallen.

Viel Vergnügen bei der Lektüre. Wenn Sie uns schreiben möchten, schicken Sie uns eine Mail, an mail@gerschlauer.de. Wir freuen uns über Ihre Post.

Ingo Gerschlauer und sein Team

Hund

Ladepunkt für E-Autos: So viel zahlt der Staat dazu

Wie die Politik einmütig versichert, gehört der E-Mobilität die Zukunft. Zwar dürften noch einige Jahre ins Land gehen, ehe die Verbrennungsmotoren tatsächlich der Vergangenheit angehören. Doch an der allgemeinen Richtung gibt es keinen Zweifel: Nach und nach werden wir umsteigen auf das Elektro-Auto oder andere Formen abgasfreier Mobilität. Bislang verläuft der Umstieg auf die „Stromer“ im Land der Autobauer allerdings noch etwas zögerlich. Doch das könnte sich ändern. Denn der Gesetzgeber ist bestrebt, mit allerlei finanziellen Anreizen den Umstieg auf die Elektroautos attraktiver zu machen. 

Auch für Immobilienbesitzer gibt es Förderprogramme. Und so stellt sich die Frage: Lohnt es sich, jetzt auf Elektromobilität umzusteigen und/oder eine Ladestation auf dem eigenen Grundstück installieren zu lassen? Mit welchen Zuschüssen können Sie dabei rechnen? Und wie gehen Sie vor? 

Wichtig: Förderbetrag voll ausschöpfen! 

Die staatliche KfW-Förderbank gibt seit November vergangenen Jahres Privatpersonen einen satten Zuschuss von 900 Euro für jeden Ladepunkt, den Sie an Ihrem Haus oder in Ihrer Garage installieren lassen. Das heißt, wenn Sie bei Ihrer Ladestation zwei Ladepunkte einrichten lassen, zahlt die KfW womöglich sogar 1.800 Euro. 

Den Antrag müssen Sie vor dem Kauf der Ladestation stellen. Das können Sie online erledigen über das KfW-Zuschussportal (https://public.kfw.de/zuschussportal-web/). Erst wenn der Antrag bewilligt ist, dürfen Sie tätig werden. Dann haben Sie neun Monate Zeit, ein Modell auszuwählen und einen geeigneten Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen. Wenn Sie die Angebote vergleichen, können Sie geeignete Ladestationen bereits ab 500 Euro finden.

Jetzt brauchen Sie nur noch einen Elektriker, der Ihnen die sogenannte „Wallbox“ fachgerecht installiert. Im Idealfall berechnet er Ihnen 400 Euro. Denn dann belaufen sich die Gesamtkosten auf 900 Euro und genau diese Summe bekommen Sie nach der Schlussabrechnung von der KfW auf Ihr Konto überwiesen. In diesem Fall bekommen Sie Ihre Ladesäule vom Staat quasi geschenkt. Bleiben die Gesamtkosten pro Ladepunkt jedoch unter 900 Euro, erhalten Sie gar keinen Zuschuss! 

Die Höhe der Kosten für den Einbau und den Anschluss der Ladestation können natürlich beträchtlich höher liegen – je nachdem, wie aufwendig die Arbeiten sind. Der Zuschuss von der KfW beträgt stets 900 Euro pro Ladepunkt. Nicht mehr und nicht weniger.

Drei Voraussetzungen für die Förderung

Darüber hinaus gibt es drei Voraussetzungen, damit Sie den Zuschuss bekommen: 

  • Die Station hat eine Ladeleistung von 11 Kilowatt und eine „intelligente Steuerung“. 
  • Sie muss sich auf einem Privatgrundstück, also einem öffentlich nicht zugänglichen Bereich befinden.
  • Sie muss zu 100 Prozent aus Ökostrom gespeist werden.

Tipp: Auf der Homepage der KfW finden Sie neben vielen Hinweisen, wie Sie den Antrag stellen, auch eine Liste aller Fabrikate und Modelle, die gefördert werden! https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Ladestationen-für-Elektroautos-Wohngebäude-(440)/

Was gilt für Eigentumswohnungen? 

Auch als Besitzer einer Eigentumswohnung können Sie eine Ladestation installieren lassen (nach dem neuen WEG-Gesetz brauchen Sie dazu nicht einmal die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, siehe Münchner Immobilien Brief vom Dezember 2020). Und Sie können sich die Installation ebenfalls fördern lassen.

Aber auch die Eigentümergemeinschaft selbst kann die Sache in die Hand nehmen und eine Ladestation einrichten lassen – am besten mit mehreren Ladepunkten, für die es ja von der KfW jeweils 900 Euro an Zuschuss gibt. In diesem Fall ist die Ladestation Gemeinschaftseigentum. Antrag auf Förderung und Abrechnung der Kosten läuft im Regelfall über die Hausverwaltung. 

Dürfen auch Vermieter den Zuschuss beantragen?

Auch wenn Sie Ihre Wohnung vermieten, ist es möglich, die Fördergelder zu beantragen. Die Kosten für die Einrichtung der Ladestation können Sie als Modernisierung auf Ihren Mieter umlegen – im Rahmen einer Mieterhöhung wegen Modernisierung. Den Zuschuss der KfW müssen Sie dabei selbstverständlich herausrechnen. 

Auch Ihr Mieter kann auf eigene Kosten eine Ladestation installieren lassen und die Förderung beantragen. Dazu braucht er allerdings Ihre Zustimmung (die Sie jedoch nicht ohne weiteres verweigern können).

Mehrere Ladepunkte senken Kosten

Lassen Sie eine Ladestation mit mehreren Ladepunkten installieren, werden die Gesamtkosten pro Ladepunkt niedriger. Und doch fördert die KfW die Anlage mit 900 Euro pro Ladepunkt! Liegen die Gesamtkosten darunter, so wird nur die Anzahl der Ladepunkte bezuschusst, deren Kosten der Zuschuss voll abdeckt. Nach folgendem Muster: Sie haben eine Ladestation mit drei Ladepunkten. Die könnten Sie mit 2.700 Euro fördern lassen. Betragen die Gesamtkosten der Anlage jedoch nur 2.100 Euro, bekommen Sie nur zwei Ladepunkte gefördert und erhalten 1.800 Euro.

Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht!

Der Zuschuss wird vom Verkehrsministerium finanziert. Sie können ihn beantragen, solange diese Mittel zu Verfügung stehen. Einen Anspruch auf den Zuschuss haben Sie nicht. Und so empfiehlt es sich, mit dem Antrag nicht allzu lange zu warten. Allein im März wurden die Mittel für knapp 70.000 Ladepunkte genehmigt.

Die Alternative: Das Förderprogramm der Stadt München

Auch die Stadt München hat ein Förderprogramm für Ladestationen aufgelegt. Dabei werden Planungs-, Anschaffungs- und Montagekosten gefördert. Die Ladestation muss sich im Stadtgebiet München befinden. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie in München wohnen oder Ihren Firmensitz haben. Wie bei der KfW-Förderung muss sich die Ladestation auf privatem Grund befinden. Allerdings darf sie (im Unterschied zur KfW-Förderung) auch öffentlich zugänglich sein. Gefördert werden bis zu 40 % der Gesamtkosten. Außerdem können Sie das Programm nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie kein anderes, öffentliches Förderprogramm dafür nutzen. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier:

 http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/10215332/n0/ .

Telefonische Auskünfte erteilt das Referat für Klima und Umweltschutz, Fachgebiet E-Mobilität: (089) 233-47711.

Fassade Immobilien Brief

Kosten für den Kabelanschluss künftig nicht mehr umlagefähig

Im April hat der Bundestag eine Reform des Telekommunikationsgesetzes gebilligt. In Zukunft soll es nicht mehr möglich sein, die Kosten für einen normalen Kabelanschluss als Nebenkosten auf die Mieter umzulegen. Das ist dann nur noch für moderne Glasfaseranschlüsse möglich. Bis die Reform greift, kann es allerdings noch ein wenig dauern.

Jeder Mieter zahlt für seinen Anschluss selbst 

Bisher galt für einen Kabelanschluss das „Nebenkostenprivileg“. Damit ist gemeint, dass der Hauseigentümer oder die Hausverwaltung die Gebühren für den gemeinsamen Kabelanschluss in einem Mehrfamilienhaus als Nebenkosten auf die Mieter umlegen konnte. Das war auch dann möglich, wenn der Mieter den Anschluss gar nicht genutzt hat. Damit soll nun Schluss sein. Jeder Mieter soll die Art des Fernsehempfangs selbst wählen können und in der Folge nur dafür zahlen, was er auch nutzt.

Nutznießer der alten Regelung war der Anbieter Vodafone. Der versorgt über Sammelverträge die meisten Mietwohnungen mit Kabelfernsehen. Das soll nach einer Übergangsphase von höchstens drei Jahren ein Ende haben. Es wird dann auf Einzelverträge umgestellt, was die Sache für den Mieter unter Umständen teurer macht. Doch das bleibt abzuwarten. Denn nun konkurrieren verschiedene Anbieter unterschiedlicher Empfangsarten um mögliche Kunden. Als Vermieter haben Sie mit der Angelegenheit dann nichts mehr zu tun – allerdings erst, wenn der Anbieter die Abrechnung umgestellt hat (also spätestens in drei Jahren).

Unseriöse „Medienberater“ nutzen Verunsicherung

Die Verbraucherzentrale warnt, dass momentan einige sogenannte „Medienberater“ versuchen, die Gesetzesänderung zu nutzen, um Verträge für einen neuen Kabelanschluss zu vermitteln. Verträge, die die Mieter gar nicht brauchen, da sie ja in der Übergangsphase noch über den Hausanschluss versorgt sind. Sie können Ihren Mietern also etwas Gutes tun, wenn Sie im Fall des Falles darauf hinweisen, dass die Mieter in der Übergangsphase keinen eigenen Kabelanschluss brauchen. Und bevor die Frist abläuft, können sie sich gründlich über Alternativen informieren.

Neue Glasfaser-Anschlüsse

Wenn der Vertrag ausläuft, kann er nicht verlängert werden. Wird die Hausverkabelung erneuert, gibt es keinen Bestandsschutz. Es ist auch nicht möglich, jetzt noch einen Sammelanschluss nach altem Recht abzuschließen und die Kosten auf die Mieter umzulegen.

Was jedoch sogar erwünscht ist: Glasfaser-Anschlüsse für Gigabit-Internet (und damit auch Fernsehen) in die Häuser und Wohnungen verlegen zu lassen. An den Investitionskosten können die Mieter mit einem „Bereitstellungsentgelt“ von bis zu 5 Euro pro Monat beteiligt werden. Diese Umlage soll auf fünf Jahre befristet sein.

Rundfunkbeitrag gehört nicht zu den Nebenkosten

Manche Vermieter legen den Rundfunkbeitrag als Nebenkosten auf ihre Mieter um. Vor allem bei der befristeten Vermietung oder der Zwischenmiete kommt das immer wieder vor. Gemäß dem Grundsatz „eine Wohnung – ein Rundfunkbeitrag“ will der Eigentümer seinen eigenen Beitrag für die vormals selbstgenutzte Wohnung auf den Mieter übertragen, um sich so eine Abmeldung zu ersparen und die Sache vermeintlich zu vereinfachen. Doch ein solches Verfahren ist nicht zulässig. Der Mieter ist selbst gehalten, sich um die Anmeldung seiner Rundfunkgeräte zu kümmern. Und als Vermieter haben Sie weder die Verpflichtung noch das Recht, den Rundfunkbeitrag bei Ihren Mietern einzutreiben. In so einem Fall kann Ihr Mieter unrechtmäßig bezahlte Beträge von Ihnen zurückverlangen.

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