Sehr geehrte Damen und Herren,

ein ungewöhnlicher Sommer geht seinem Ende entgegen, der zweite Sommer, in dem uns Corona beschäftigt und unsere Urlaubspläne bestimmt hat. Wir hoffen, dass sich unser aller Leben wieder allmählich normalisiert und wir im Herbst nicht wieder mit starken Einschränkungen rechnen müssen. 

In diesem Newsletter beschäftigen wir uns mit dem Rasenmähen. Das hat ja zur Zeit Hochsaison, nicht zuletzt, weil die Grünflächen mehr Wasser von oben bekommen als sonst. Worauf müssen Sie achten, wie oft sollten Sie jetzt mähen und wie sinnvoll ist es, das gemähte Gras aufzunehmen und auf den Komposthaufen zu tun – oder in die Biotonne? Darf der Nachbar frühmorgens schon den Rasenmäher anwerfen? Oder am Sonntag? In unserem Beitrag erfahren Sie es. Zweites Thema ist die Fassadenreinigung. Eine saubere Fassade sieht nicht nur schön aus, sie erhöht auch den Wert Ihrer Immobilie. Doch was kann man tun, wenn die Fassade verschmutzt, sich Moos und Algen an ihr festsetzen und die Bausubstanz gefährden. Nachzulesen ist das in unserem Beitrag.

Viel Vergnügen bei der Lektüre. Wenn Sie uns schreiben möchten, schicken Sie uns eine Mail, an mail@gerschlauer.de. Wir freuen uns über Ihre Post.

Manuela Gerschlauer-Wüstenhagen und ihr Team

gruenes Haus

Rasenmähen: Was gibt es zu beachten?

Ein gutgepflegter Rasen ist eine feine Sache. Voraussetzung dafür: Er muss regelmäßig gemäht werden. Dadurch wird er dichter und strapazierfähiger. Wie oft er gemäht werden sollte hängt stark von den Witterungsbedingungen ab. Doch als Orientierungswert gilt die Daumenregel: Gebrauchsrasen sollte in der Hochsaison alle sieben bis zehn Tage gemäht werden, Zierrasen alle drei bis fünf Tage. Und Hochsaison ist jetzt! Im Hochsommer, wenn es warm oder sogar heiß ist und nicht allzu trocken. In diesem Jahr sind die Bedingungen bei uns also besonders günstig. Was umgekehrt bedeutet: Es muss besonders oft gemäht werden.

Dabei sollte der Rasen vor dem Mähen mit einem Rechen von Ästen, Blättern und anderen Hinterlassenschaften gereinigt werden. Außerdem können Sie im Rasen Unkraut wie Löwenzahn bequem mit einem Unkrautausstecher entfernen. Wichtig ist, dass Sie die ganze Wurzel mitnehmen. Und das Ganze vor dem Mähen erledigen. Sonst riskieren Sie, dass sich die Samen durch den Schnitt weiter über den Rasen verteilen.

Nur mit scharfer Klinge schneiden  

Prüfen Sie vor dem Mähen, ob die Schneide an ihrem Rasenmäher scharf genug ist. Selbstverständlich sollten Sie dabei mit aller Vorsicht vorgehen. Ist die Klinge zu stumpf, sollte sie nachgeschärft werden. Sonst wird der Rasen beim Mähen nicht sauber abgeschnitten, sondern ausgerissen, was dem Rasen schadet.

Auch sollte nicht bei Nässe und auch nicht bei Hitze gemäht werden. Und der Rasen darf nicht zu kurz geschnitten werden. 3 bis 5 Zentimeter gelten als gutes Maß. Stellen Sie Ihren Rasenmäher entsprechend darauf ein. Das Gras sollte gleich nach dem Mähen aufgenommen werden und nicht liegenbleiben. Sonst bekommt der Rasen zu wenig Licht und verfärbt sich. Anders ist das, wenn Sie einen „Mulchmäher“ verwenden, der den abgemähten Rasen zerkleinert und als Dünger wieder verteilt. Nach dem Mähen werden noch die Kanten mit einem Rasentrimmer in Form gebraucht.

Rasenschnitt entsorgen

Wir haben es erwähnt: Der gemähte Rasen, das „Schnittgut“, sollte aufgenommen werden. Häufig befindet sich schon am Rasenmäher ein Auffangkorb. Sonst lohnt die Anschaffung einer Rasenkehrmaschine. Das Schnittgut kann durchaus auf den Komposthaufen kommen. Wichtig nur, dass sich kein Unkraut darin befindet, sonst breiten sich die unerwünschten Pflanzen vom Komposthaufen wieder großflächig aus. Und Sie müssen darauf achten, dass das Schnittgut genug Sauerstoff erhält, sonst besteht die Gefahr, dass es zu gären beginnt. Mischen Sie deshalb unter den Rasenschnitt Holzspäne, andere (unbehandelte!) kleinteilige Holzabfälle, führen Sie Lagen dünn aus und wechseln Sie beim Schichten ab mit Ast- und Strauchschnitt. Eine Handvoll Urgesteinsmehl dazwischen immer wieder aufgestreut, schadet auch nicht. Das Schnittgut kann auch in die Biotonne wandern, vorausgesetzt, dass da noch genügend Platz bleibt für andere Bioabfälle. Ist die Menge an Schnittgut zu groß, was in diesen Tagen durchaus vorkommen kann, sollte der abgemähte Rasen zu einem Wertstoffhof gebracht werden. Dort kann man nämlich auch überschüssige Bioabfälle loswerden.

Rasen belüften und vertikutieren

Zweimal im Jahr sollte der Rasen belüftet und/oder vertikutiert werden. Möglichst im Frühjahr und im Herbst. Dabei kommt das Vertikutieren vor dem Belüften. Durch das Vertikutieren wird verhindert, dass der Rasen vermoost. Allerdings bedeutet diese Maßnahme erst einmal eine große Belastung für den Rasen. Die Fläche sieht aus, als wäre sie verwüstet worden und der Rasen regelrecht zerstört. Doch im Ergebnis bewirkt das Vertikutieren das Gegenteil: Der Rasen erholt sich schnell und gedeiht besonders kräftig. Das Moos hat keine Chance. Allerdings sollte die Rasenfläche nach dem Vertikutieren ein bis zwei Wochen nicht betreten oder zumindest nicht übermäßig beansprucht werden. Kahle Stellen werden nachgesägt und der Rasen wird gedüngt.

Zusätzlich kann der Rasen auch noch belüftet werden. Dabei wird der Boden mit einem speziellen Gerät bearbeitet und aufgelockert. Im Gegensatz zum Vertikutierer, der mit seinen rotierenden Motorwalzen die Grasnarbe 3 – 5 mm tief anritzt, löchert der Belüfter mit bis zu 100 mm langen Bodennägeln oder Hohlspoons in regelmäßigen Abständen die Grasnarbe. Dadurch wird der Rasen belüftet und das Wurzelwachstum angeregt. Das Belüften ist vor allem sinnvoll, wenn der Boden stark verdichtet ist – zum Beispiel, weil ein schwerer Sitzrasenmäher über die Fläche fährt. Das Belüften sorgt auch dafür, dass das Wasser besser versickern kann und nicht einfach abfließt.  

Wann darf gemäht werden?

Rasenmähen ist nicht gerade geräuschlos. Viele fühlen sich durch das häufige Mähen erheblich gestört. Der Sänger Reinhard Mey hat darüber sogar ein Lied geschrieben mit dem vielsagenden Titel „Irgendein Depp mäht irgendwo immer“. Bis zu einem gewissen Grad muss das hingenommen werden. Doch sind auch Ruhezeiten einzuhalten. Und die hängen auch von der Lautstärke des Rasenmähers und Rasentrimmers ab: Stark lärmende Geräte – wie auch die gefürchteten Laubbläser – dürfen in Wohngebieten an Werktagen erst ab 9 Uhr in Bewegung gesetzt werden. Und um 17 Uhr muss Schluss sein. Ebenso müssen diese Maschinen während der Mittagsruhe schweigen, also zwischen 13 und 15 Uhr. Der Wermutstropfen: Auf die meisten Rasenmäher trifft diese Verordnung nicht zu. Dazu sind sie nicht laut genug. Und so darf der Rasen an Werktagen zwischen 7 Uhr in die Frühe und 20 Uhr abends gemäht werden. Dabei gilt der Samstag als Werktag. An Sonn- und Feiertagen hingegen muss der Rasenmäher ruhen. Doch empfiehlt es sich, den Nachbarn anzusprechen, wenn man sich zu bestimmten Zeiten vom Rasenmähen gestört fühlt. Versuchen Sie im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme eine Lösung zu finden. Dabei sollten Ihnen aber bewusst sein: Rein rechtlich darf der Nachbar zwischen 7 und 20 Uhr mähen, wann er will. Zumindest an Werktagen.

Fassade Immobilien Brief

Fassadenreinigung: Wer ist zuständig?

Eine makellose Hausfassade wertet ein Objekt beträchtlich auf. Egal, ob es sich um ein Einfamilienhaus handelt oder eine Wohnanlage mit vielen Parteien. Doch sind viele Fassaden in keinem guten Zustand. Sie sind verschmutzt, durch Abgase verfärbt, von Moosen, Algen oder Pilzen befallen. Und dann gibt es noch die unerwünschten Verzierungen durch Graffitis.

In solchen Fällen lohnt es sich, darüber nachzudenken, die Fassade reinigen zu lassen. Doch wer macht so etwas? Darf man selbst tätig werden, zum Hochdruckreiniger greifen und die Fassade einfach „sauberkärchern“? Oder sollte das der Hausmeister machen? Oder braucht man eine Fachfirma?

Fassade ist Gemeinschaftseigentum

Besitzern einer Eigentumswohnung sind am stärksten die Hände gebunden: Die Hausfassade ist Gemeinschaftseigentum. Daher müssen die Eigentümer gemeinsam beschließen, die Fassade reinigen zu lassen. Findet so ein Beschluss keine Mehrheit, können Sie nichts machen. Schon gar nicht dürfen Sie selbst tätig werden. 

Aber auch wenn das Gebäude Ihnen gehört, müssen Sie einige Auflagen erfüllen. Gerade in der Stadt München gibt es strenge Regeln zu beachten. Und auch in den Umlandgemeinden sollten Sie sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung informieren, was zulässig ist und ob Sie womöglich erst eine Genehmigung beantragen müssen.

Belastetes Wasser darf nicht in die Kanalisation gelangen 

Wird die Fassade gereinigt, fällt mehr oder minder stark belastetes Abwasser an. Und das darf nicht einfach so in die Kanalisation geleitet werden. Das gilt auch, wenn Sie gar keine chemischen Reinigungsmittel einsetzen, sondern mit einem Hochdruckreiniger arbeiten, also mit purem Wasser. Doch können sich durch den Wasserdruck Bestandteile der Fassade und Anstriche lösen, die mit Schwermetallen belastet sind. Daher muss das Wasser aufgefangen und vorgereinigt werden.

Trockenstrahlverfahren

Beim Trockenstrahlverfahren und beim Abschleifen der Fassade fällt zwar kein Wasser an, dafür Dämpfe und vor allem Staub. Und der darf auch nicht in die Umgebung gelangen. Daher muss vor den Reinigungsarbeiten ein Gerüst aufgestellt werden. Und das muss vollständig mit einer Folie abgedeckt sein. Netze genügen da nicht.

Auch hier muss das Gemisch aus Strahlmittel und Fassadenteilen aufgefangen und gesondert entsorgt werden. Auskünfte dazu erteilt in München das Referat für Gesundheit und Umwelt (Telefon: 089/233-47693). 

Und sogar wenn Sie die Verschmutzung einfach nur abkratzen, müssen Sie sicherstellen, dass alles, was sich da löst, aufgenommen wird. Je nach den örtlichen Verhältnissen brauchen Sie womöglich auf ein Gerüst und eine Schutzfolie.

Kein Job für den Hausmeister

Viele Reinigungsaufgaben werden vom Hausmeister übernommen. Doch bei der Fassadenreinigung sollte diese Aufgabe nicht leichtfertig vergeben werden. Denn letztlich sind Sie als Eigentümer dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen eingehalten werden. Nun gibt es durchaus auch Hausmeister-Services, die Fassadenreinigung anbieten. Wenn Sie den Eindruck gewinnen, dass hier professionell gearbeitet wird, spricht nichts dagegen, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Aber deutlich gesagt: Die Fassadenreinigung gehört nicht zum Standardprogramm. Und bevor Sie jemanden beauftragen, dessen Professionalität nicht über jeden Zweifel erhaben ist, sollten Sie sich von einem Spezialisten Rat holen. Manches kann in Eigenregie durchgeführt werden. Reinigungsgeräte lassen sich auch mieten. Und dann kann womöglich auch der Hausmeister tätig werden. Doch der entscheidende Punkt ist: Fassadenreinigung ist ein Thema, das in professionelle Hände gehört. Sonst handeln Sie sich womöglich großen Ärger ein.  

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