Sehr geehrte Damen und Herren,

die Tage werden wieder deutlich kürzer. Ende Oktober erfolgt die Umstellung auf die Winterzeit. Eigentlich sollte die Zeitumstellung bereits abgeschafft sein. Doch wie viele politische Maßnahmen, dauert auch diese länger. Und so werfen wir in diesem Newsletter unseren Blick auf zwei eher zeitlose und doch aktuelle Themen: In unserem ersten Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihren Balkon oder Ihren Garten winterfest machen können. Im Großraum München treten ja schon die ersten Nachtfröste auf. Also, es besteht Handlungsbedarf.

In unserem zweiten Beitrag informieren wir Sie über Legionellen. Viele Immobilienbesitzer wissen nicht, welche Gefahr von diesen Bakterien im Leitungswasser ausgeht und ob sie Ihre Leitungen nicht von einem Fachbetrieb überprüfen lassen müssen. Außerdem erfahren Sie, was Sie oder Ihre Mieter konkret tun können, um die Gefahren abzuwenden.

Viel Vergnügen bei der Lektüre. Wenn Sie sich ein Thema wünschen oder einfach Feedback geben möchten, schicken Sie uns eine Mail, an mail@gerschlauer.de. Wir freuen uns über Ihre Post.

Manuela Gerschlauer-Wüstenhagen und ihr Team

Herbstbaum

Garten und Balkon winterfest machen

Im Spätherbst ist die Zeit gekommen, Garten oder Balkon winterfest zu machen. Dabei verschiebt sich der Zeitpunkt immer weiter nach hinten – eine Folge des Klimawandels. Trotzdem ist es jetzt an der Zeit, die frostempfindlichen Pflanzen in Sicherheit zu bringen – oder auch zu entsorgen.

Ordnung schaffen auf dem Balkon

Für die „einjährigen“ Balkonpflanzen wie Petunien, Tagetes, Fleißiges Lieschen oder Fuchsien schlägt allmählich die Stunde: Sie gehören abgeräumt, in die Biomülltonne oder auf den Komposthaufen. Dieses Schicksal teilen Pflanzen, die ebenfalls keine lange Lebensdauer haben und bei denen absehbar ist, dass sie es nicht ins neue Jahr schaffen. 

Bei den nicht winterfesten mehrjährigen Pflanzen erfolgt ein Rückschnitt, der jedoch auch nicht zu stark sein sollte. Anschließend werden sie eingelagert, zum Beispiel im Keller, wo es nicht zu kühl und nicht zu hell ist. Allerdings darf es auch nicht stockfinster sein. Wenn es sich mit dem Brandschutz vereinbaren lässt, können manche Kübelpflanzen auch in einer Ecke im Hausflur oder im Treppenhaus überwintern. Allerdings sollten Sie sich vorher bei der Hausverwaltung oder beim Hausmeister erkundigen, ob das möglich ist. 

Winterharte Pflanzen können und sollten auf dem Balkon bleiben. Denen macht Frost und Schnee nichts aus. Und sie werden im kommenden Frühjahr neu erstarken. Womöglich ist jetzt der Zeitpunkt, den Balkon mit ein paar winterharten Pflanzen wie Thuja, Christrose oder Purpurglöckchen zu schmücken.

Ganz schutzlos sollten Sie aber auch die winterharten Pflanzen nicht lassen. Denn im Balkonkasten oder Kübel kann der Frost von allen Seiten angreifen, und die Erde kann sehr schnell gefrieren. Das tut den Wurzeln nicht gut, vor allem wenn sich die Bodentemperaturen stark ändern. Stellen Sie die Kästen auf Pappe, Holz oder Styropor. Kübel können Sie zusätzlich mit einer Noppenfolie umwickeln. 

Noch einmal den Rasen mähen

Auch im Garten besteht Handlungsbedarf. So sollte Ende Oktober, Anfang oder Mitte November das letzte Mal der Rasen gemäht werden. Denn die Gräser sollten nicht zu hoch in den Winter gehen. Das macht sie weniger anfällig für Pilzbefall. Ein letzter Schnitt kann hier sehr hilfreich sein. Allerdings darf auch nicht zu viel weggenommen werden, sonst fangen die Gräser während der Wintermonate zu wenig Licht ein. Daher empfiehlt es sich, die Schnitthöhe etwas großzügiger zu bemessen als sonst.

Hecken, Sträucher und Stauden zurückschneiden

Ab dem 1. Oktober dürfen Sie Ihre Gartenpflanzen uneingeschränkt zurückschneiden. Im Sommer ist das nicht erlaubt, um brütende Vögel nicht zu stören. Viele Pflanzen haben jetzt den Rückschnitt bitter nötig, um im kommenden Jahr wieder kräftig auszutreiben. Dies gilt für Hecken, Sträucher und Stauden. Durch den Rückschnitt verhindern Sie auch, dass Äste und Zweige unter der Schneelast im Winter abbrechen. Wichtig: Der Rückschnitt sollte niemals bei Frost erfolgen.

Letztes Laub aufnehmen

Wenn der Nachtfrost kommt, fallen die letzten Blätter von den Bäumen. Dann heißt es noch einmal, Laub aufsammeln. Vor allem die Gehwege sollten laubfrei sein, damit niemand ausrutscht. Aber auch von der Rasenfläche sollten die Blätter verschwinden. Sonst hinterlassen sie im kommenden Jahr dort braune Stellen. In Beeten können die Blätter hingegen womöglich als Schutzschicht dienen.

Gartengeräte und Mobiliar einlagern

Schließlich sollten Sie auch dafür sorgen, dass alle Gartengeräte und Gartenmöbel eingelagert werden. Gartenschläuche sollten vorher vollständig entleert und aufgerollt werden. Vor der Einlagerung ist es ratsam, die Geräte gründlich zu reinigen und zu überprüfen, ob sie noch funktionsfähig sind. Vielleicht müssen sie repariert oder auch erneuert werden. Dann ist jetzt eine gute Gelegenheit, das in die Wege zu leiten – und nicht erst, wenn Sie die Geräte im Frühjahr wieder brauchen.

Fassade Immobilien Brief

Was Sie über Legionellen wissen sollten

Legionellen sind Bakterien, die beim Menschen Krankheiten auslösen können. Diese reichen von leichteren, grippeähnlichen Symptomen, bis hin zu schweren Lungenentzündungen. Bekannt wurde das Krankheitsbild auch als sogenannte „Legionärskrankheit“. Legionellen sind weit verbreitet und in geringer Zahl natürlicher Bestandteil des Oberflächen- und Grundwassers. Somit finden sie sich unvermeidlich auch in unserem Trink- und Leitungswasser. Grundsätzlich sind sie unbedenklich. Gefährlich werden sie erst, wenn sie sich stark vermehren und über feinste Wassertröpfchen übertragen werden. Etwa beim Duschen, über Luftbefeuchter oder beim Einatmen von Wasserdampf. Das Trinken von belastetem Wasser ist ungefährlich, außer man verschluckt sich und kontaminiertes Wasser gelangt in die Lunge.

Wann sich Legionellen stark vermehren

Am wohlsten fühlen Legionellen im warmen Wasser, genauer: zwischen 25 und 45 Grad. Dann vermehren sie sich am stärksten, vor allem wenn das Wasser steht. Bei Temperaturen unter 20 Grad vermehren sie sich kaum. Über 60 Grad werden sie meist abgetötet. Es ist also nicht das heiße, sondern das warme, stehende Wasser, von dem möglicherweise Gefahr ausgeht, z.B. durch nur selten benutzte Abschnitte des Warmwassernetzes.

Alle drei Jahre Legionellenprüfung

Unser Wasser darf nicht mit problematischen Inhaltsstoffen belastet sein. Deshalb muss das laufend kontrolliert werden. Dafür zuständig sind zunächst einmal die Versorgungsunternehmen. Das gilt allerdings nur bis zum Hausanschluss. Danach sind die Haus- oder Wohnungseigentümer in der Pflicht. Auf Legionellen muss das Trinkwasser mindestens alle drei Jahre von Fachleuten überprüft werden. Zumindest wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

  • Das Gebäude hat mehr als zwei Wohnungen oder Gewerbeeinheiten. Einzelne Häuser oder Doppelhaushälften sind nicht betroffen.
  • Mindestens eine Wohnung oder Gewerbeeinheit ist vermietet. Bei komplett selbstgenutztem Wohneigentum besteht keine Pflicht.
  • Es gibt eine Zentralheizung mit zentraler Warmwasserbereitung.
  • Im Gebäude befinden sich Duschen oder andere Anlagen zur „Wasservernebelung“
  • Der Speicher in der Anlage für Warmwasser ist größer als 400 Liter. Oder die Rohrleitung zwischen Wassererwärmung und der am weitesten entfernten Entnahmestelle beinhaltet mehr als 3 Liter Raumvolumen (dies entspricht einer Entfernung von ca. 15 bis 20 m).

Dann muss ein nachweislicher Fachbetrieb mit der Überprüfung beauftragt werden. Er entnimmt Wasser an verschiedenen Stellen des Leitungssystems, auf jeden Fall in allen obersten Geschossen. Anschließend werden die Proben von einem staatlich anerkannten Labor untersucht. In keinem Teil der Anlage darf die Belastung durch Legionellen höher sein als 100 KBE pro 100 ml (KBE = Kolonie bildende Einheit). Wird dieser Wert überschritten, informiert das Labor das örtliche Gesundheitsamt und es müssen geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Des Weiteren sind die Mieter unverzüglich zu informieren und das Duschen muss so lange untersagt werden, bis weitere Testbeprobungen Entwarnung geben. Die Prüfberichte müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Wasser laufen lassen  

Wir haben es eingangs erwähnt: Wenn das Wasser für längere Zeit in den Leitungen steht, begünstigt das die Ausbreitung der Legionellen ganz erheblich. Daher empfiehlt es sich, mindestens einmal in der Woche alle Wasserhähne aufzudrehen und das Wasser eine halbe Minute lang laufen zu lassen. Das schützt nicht nur vor Legionellen, sondern auch vor anderen Keimen, die vermehrt auftreten, wenn das Wasser in den Leitungen steht. Dabei sollten Sie erst das warme und dann das kalte Wasser laufen lassen. Selbstverständlich brauchen Sie Wasserhähne, die Sie regelmäßig in Gebrauch haben, nicht noch zusätzlich aufzudrehen. Und auch die Toilette sollte möglichst einmal pro Woche gespült werden. Das gilt vor allem, wenn die Wohnung für länger als eine Woche leer steht oder zumindest nicht genutzt wird. Zum Beispiel weil Sie oder Ihre Mieter im Urlaub sind.

Als Vermieter weisen Sie Ihre Mieter auf diese Schutzmaßnahmen hin, denn diese dienen der Gesundheit aller Bewohner.

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Ihre Immobilenmakler Muenchen

Manuela Gerschlauer und Ingo Gerschlauer

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